Bildungsscheck NRW 2015: Nun nicht mehr für Existenzgründer und StartUps

Das beliebte Förderprogramm „Bildungsscheck NRW“ richtet sich ab dem 5. Januar 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Leider können Existenzgründer und StartUps (bis zum 5. Jahr nach Gründung) nun nicht mehr von dem 50-prozentigen Zuschuss für Weiterbildungen profitieren.

Auch die Fördersumme hat sich verringert: auf maximal 500 Euro, wenn die berufliche Weiterbildung mindestens 1.000 Euro kostet. Ebenfalls hinzugekommen ist eine Einkommensbegrenzung: Den Bildungsscheck NRW können nur noch Personen bewilligt bekommen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.

Der Bildungsscheck NRW soll künftig vor Allem Zugewanderten dabei unterstützen, vorhandene Qualifizierungslücken zu schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können Berufsabschlüsse nachholen – müssen allerdings mindestens 50 Prozent der Weiterbildungskosten selbst aufbringen.

Welche Weiterbildungen durch den Bildungsscheck NRW weiterhin bezuschusst werden, bleibt etwas unklar. Gewünscht sind besonders nachhaltige Maßnahmen. Wörtlich heißt es: „Unter Berücksichtigung der begrenzt  zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.“

Was gleich bleibt ist, dass sowohl individuelle Anträge gestellt werden können, als auch Anträge durch Betriebe mit maximal 249 Mitarbeitern. Betriebe aus NRW können maximal 10 Bildungsschecks innerhalb von zwei Kalenderjahren bewilligt bekommen.

Beim individuellen Zugang muss der Antragsteller ebenfalls in einem kleinen oder mittleren Unternehmen bis maximal 249 Mitarbeitern beschäftigt sein. Das zu versteuernde Einkommen darf jährlich maximal 30.000 Euro betragen – bei Ehepaaren sind es maximal 60.000 Euro. Innerhalb von zwei Kalenderjahren kann ein Bildungsscheck NRW bewilligt werden.

Mein Tipp: Wenn Sie ein Förderanliegen haben, kontaktieren Sie doch eine der akkreditierten Beratungsstellen und lassen Sie sich auf jeden Fall beraten! Beim betrieblichen Zugang sollten die geografischen Regionen bedacht werden – beim individuellen Zugang ist man freier bei der Auswahl der Beratungsstellen.
Zu der Auswahl der Beratungsstellen

Mein Tipp für StartUps und Selbstständige: Zwar gibt es nun nicht mehr den Bildungsscheck NRW – aber das Förderinstrument Bildungsprämie steht natürlich weiterhin zur Verfügung. Auch hier sollten Sie sich unbedingt beraten lassen.

Der „Fördersteckbrief“ Bildungsscheck NRW im Überblick als pdf

 

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

One thought on “Bildungsscheck NRW 2015: Nun nicht mehr für Existenzgründer und StartUps

  • Reply Newsletter der SteadyNews vom 6. Januar 2015 - Steadynews | Steadynews 14. Januar 2015 at 10:46

    […] Bildungsscheck NRW 2015: Nun nicht mehr für Existenzgründer und StartUps Das beliebte Förderprogramm “Bildungsscheck NRW” richtet sich ab dem 5.1. 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Leider können Existenzgründer und StartUps… […]

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