Crowdinvesting: „Die Investition der Vielen“ bei Geldwerk1

Am 19. Mai 2015 gründeten Prof. Ralf Beck, Dr. Rainer Gieth, Sebastian Driefmeier und Eva Ihnenfeldt die GmbH Geldwerk1. Geldwerk1 wird ab Ende August 2015 als Crowdinvesting Plattform spannende Geschäftsideen, StartUps und innovative technische Erfindungen mit Menschen zusammenbringen, die sich an diesen Projekten beteiligen wollen. Da es sich bei allen neuen Produkten bzw. Unternehmen um Markteinführungen handelt, deren Erfolg unsicher ist, eignet sich Crowdinvesting (Risikokapital von Vielen mit kleinen Beträgen) hervorragend dafür, um  Finanzierungen abseits von Banken zu realisieren – und um Privatmenschen die Möglichkeit zu geben, an hohen Gewinnen beteiligt zu werden, wenn diese Projekte dann so wirklich erfolgreich werden.

Das neue Kleinanlegerschutzgesetz ab Juli 2015

Zum 10. Juli 2015 ist in Deutschland das neue Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Damit ist rp_Geld-300x225.jpgendlich Rechtssicherheit bei der Investition in Crowdinvesting Projekte gegeben. Bis zu 2,5 Millionen Euro können StartUps bzw. Unternehmen mit innovativen Produkten einsammeln, ohne der so genannten Prospektpflicht zu unterliegen. Crowd-Investoren können bis zu 1.000 Euro in einzelne Projekte investieren, ohne geprüft zu werden. Bei höheren Beträgen müssen die Investoren mit einer Selbstauskunft belegen, dass sie genügend Vermögen besitzen. Kapitalgesellschaften dürfen auch mehr als 10.000 Euro in Projekte investieren – Privatinvestoren nicht.
Überblick über das Kleinanlegerschutzgesetz, das am 10. Juli 2015 in Kraft getreten ist

Geldwerk1: Neue Zielgruppen entdecken für Crowdinvesting

Es gibt schon einige sehr erfolgreiche Crowdinvesting-Plattformen in Deutschland wie Seedmatch und Companisto. Um dort als StartUp angenommen zu werden, ist eine wirklich erfolgsversprechende Idee mit spannender Breitenwirkung Voraussetzung. Viele Gründer sind ganz enttäuscht, wenn sie mit ihrem „Mini-Businessplan“ keine Chance bei Seedmatch oder Companisto erhalten. Doch für jede Crowdinvesting-Plattform besteht die Aufgabe darin, möglichst selten Projekte scheitern zu lassen. Das kann zum Einen am Anfang passieren, wenn nicht die veranschlagte Finanzierungssumme zustande kommt – oder wenn die Mikroinvestoren ihr Geld komplett verloren haben, da das Unternehmen insolvent ist bzw. nicht die versprochenen Gewinne macht.
www.geldwerk1.de

Geldwerk1 hat den Ansatz, Geschäftsideen und Investoren über Vertrauen, Sympathie und Transparenz zu gewinnen. Darum ist uns der regionale Bezug sehr wichtig. Wir wollen aktiv dazu beitragen, dass die Produktneuheiten erfolgreich werden, und wir wollen aktiv dafür sorgen, dass unsere Mikroinvestoren regelmäßig über die Entwicklung des Unternehmens informiert werden.

Wir wollen Privatmenschen dabei unterstützen, Wirtschaft besser zu verstehen und Einblick zu erhalten in die Innovationskraft ihrer Region. Indem wir regional ansässige Unternehmen und StartUps mit ihren Patenten und Ideen vorstellen und begleiten, wollen wir die Wirtschaftsstandorte fördern und Bürger zu Akteuren entwickeln. Selbstverständlich immer mit den Hinweis, dass es sich bei Crowdinvesting-Investitionen um Risiko-Kapital handelt, und dass man kleine Beträgen klug in verschiedene Projekte streuen sollte, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Wir wollen keine „Zocker-Mentalität“ anziehen sondern verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger, die sich für Wirtschaft und technische Entwicklung begeistern können – und die Arbeitsplätze in ihrer Region schaffen wollen.

Worauf lassen sich Startups/ Unternehmen mit innovativen Ideen ein beim Crowdinvesting?

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Es gibt für Crowdinvestoren im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, sich an den Projekten zu beteiligen: Zum einen über partiarische Nachrangdarlehen, zum Anderen über Genussscheine. StartUps lassen also zu, dass sich eine undefiniert große Menge an Investoren mit kleinen oder größeren Geldbeträgen (Kapitalgesellschaften können über Crowdinvesting durchaus auch viel Geld in eine Idee investieren!) an ihrem Unternehmen beteiligen. Die Investoren haben aber grundsätzlich kein Mitspracherecht bei Unternehmens-Entscheidungen, was eventuell für Unternehmen ein Vorteil ist gegenüber großen Kapitalgebern.
Prof. Dr. Ralf Beck: Crowinvesting: Die Investition der Vielen – bei amazon

Die Mikroinvestoren erhalten Anteile am Unternehmen. Der Rückfluss für die Kapitalgeber erfolgt über Gewinnausschüttungen, anderen Erfolgsbeteiligungen und/ oder Wertsteigerungen. Investoren erhalten z.B. jährliche Zinsen. Wird ein Unternehmen verkauft (Exit) erhalten die Investoren anteilig ihre Beteiligung. Meistens läuft ein Crowdinvesting über 5-7 Jahre. Meist werden über Crowdinvesting Finanzierungsvolumen von maximal 200.000 Euro eingesammelt, höhere Summen sind relativ selten.

Die Unternehmen können selbst definieren, wie die Zinszahlungen an die Anleger erfolgen. Bei jedem einzelnen Projekt erfährt der interessierte Mikroinvestor vor dem Investment, auf welche Konditionen er/ sie sich einlässt. Vorteil für Unternehmensprojekte ist, dass das eingesammelte Kapital frei genutzt werden kann, dass die Investoren auch als Multiplikatoren handeln und somit die Bekanntheit des Unternehmens steigt, dass eine bankenunabhängige Finanzierung sehr gut mit Crowdinvesting ergänzt werden kann, dass auch kleinere Finanzierungen möglich sind, welche für Banken oder Venture Capitalists oft zu aufwändig wären.

Mikroinvestoren sind in der Regel sehr überzeugt von einem Projekt, bei guter Kommunikation und einem hohen Identifizierungsfaktor kann man für das Produkt auch wirklich „Fans“ gewinnen. Das ist für Unternehmen natürlich großartig, da diese Fans viel dafür tun werden, dass das Projekt gewinnbringend vorankommt. Investoren werden zu Empfehlern – z.B. über Facebook, Twitter, Xing und Co.

StartUps müssen sich bei den Crowdinvesting-Plattformen mit einer aussagekräftigen Präsentation ihrer Geschäftsidee bewerben. Je erfolgreicher und größer die Crowdinvesting-Plattform, desto strenger sind dabei die Auswahlkriterien. Außerdem gibt es Plattformen, die über Dienstleistungen am Projekt mitverdienen (Marketing, PR, Webdesign etc.). Diese Crowdinvesting-Plattformen sind verständlicherweise weniger streng, aber hier scheitern auch relativ viele Projekte. Unternehmen können im schlimmsten Fall viel Geld für Dienstleistungen der Plattform gezahlt haben – aber kein Investment erhalten.

Was Unternehmen zur Verfügung stellen müssen

Unternehmen, die über die Crowd finanziert werden wollen, müssen den Investoren ihren gesamten Businessplan zur Verfügung stellen. Es wird ein Video verlangt, das wichtig ist, um Vertrauen in die Gründerpersonen zu entwickeln. Das StartUp erhält eine Profilseite. In der Regel können nur registrierte Mikroinvestoren detaillierte Fakten erfahren, was einen kleinen Schutz vor Mitbewerbern bieten soll und vor „Ideenklau“.

Mit Beginn der Auktion werden den potentiellen Investoren alle relevanten Daten zugänglich gemacht wie die Unternehmensbewertung, Restlaufzeit der Aktion, bisher eingeworbenes Kapital. Bedrohlich ist während der Auktion, dass die Minimalsumme im Laufe der Auktionszeit nicht zustanden kommen könnte. Es ist also vernünftig, wenn das Unternehmen viel selbst auf den Weg bringt, damit das Crowdinvesting gelingt.

Was passiert am Ende der Auktionszeit?

Falls die minimale Finanzierungssumme nicht erreicht wurde, erhalten die Investoren ohne Gebührenabschlag ihr Investment zurück. Dieses lagert während der Auktionszeit auf einem Treuhandkonto. Falls die Auktion erfolgreich war, erhält die Plattform eine Gebühr zwischen fünf und zehn Prozent. Nach der Unterzeichnung des Beteiligungsvertrages hat jeder Mikro-Investor Kontrollrechte. Das Unternehmen hingegen hat die Pflicht, seine Investoren über die Entwicklung des Unternehmens zu informieren. Diese Pflichten und Rechte sind im Beteiligungsvertrag genau aufgelistet. Anfallende Gewinne werden üblicherweise jährlich ausgezahlt.

Investoren erwarten bei Crowdinvestings üblicherweise zweistellige Renditen. In den ersten drei Jahren gibt es für diese Renditen natürlich keine realistische Erwartungshaltung. Frühestens nach drei (häufig erst nach sieben) Jahren können Investoren und Unternehmen die Beteiligung kündigen.

Für das Unternehmen ist die Kompetenz und Seriosität der Crowdinvesting-Plattform-Betreiber sehr wichtig. Diese Vermittlerinstanz ist nicht nur für die Auswahl der zugelassenen Projekte verantwortlich, sondern auch über die Vertragsbedingungen, die Kommunikation und einen Teil des Marketings. Die Plattform muss sich darüber bewusst sein, dass sie die Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens schützen  – und auf der anderen Seite den Investoren genügend Informationen geben muss.

Eine intensive Kommunikation und ein Vertrauensverhältnis zu den Plattformbetreibern ist wichtig, um keine Enttäuschungen zu produzieren und/ oder Missverständnisse aufkommen zu lassen. Die Plattform hingegen muss sorgfältig die Liquidität und unternehmerische Qualität des Unternehmens prüfen, um die Investoren zu schützen.

Ende August 2015 startet die Crowdinvesting Plattform Geldwerk1

Alles in Allem ist Crowdinvesting in Zeiten von Niedrigzinsen und Social Media Kommunikation eine sinnvolle Ergänzung zu Bankenfinanzierungen und Venture Capital Gebern. Ende August 2015 wird Geldwerk1 mit den ersten Projekten an den Start gehen. Zurzeit wird die Plattform mit allen Funktionalitäten programmiert. Verträge für Investoren, Unternehmen, strategische Partner und Stakeholder werden juristisch geprüft, um die Rechte und Interessen aller Beteiligten zu schützen.

Bis zum Start werden wir Sie selbstverständlich laufend informieren, wie sich das Projekt weiterentwickelt. Falls Sie selbst eine interessante Geschäftsidee/ Produktidee haben, können Sie sich gern melden. Nicht nur StartUps sind willkommen, sondern auch etablierte Unternehmen und Mittelständler, die sich mit innovativen technischen Lösungen und Geschäftsfeldern weiterentwickeln wollen – mit Unterstützung der „Investition der Vielen“

Prof. Dr. Ralf Beck, Gründer der Crowdinvestingplattform Geldwerk1

Geldwerk1 GmbH
Emil-Figge-Str. 80
44227 Dortmund

Vertreten durch:
Prof. Dr. Ralf Beck

 

Kontakt:
Telefon: 0231 9742 44 85
E-Mail: [email protected]

Lektüre für Interessierte:
60 Seiten Studie von 2012:
Crowdinvesting – eine Alternative in der Gründungsfinanzierung
von Hanno Kortleben und Bernhard H. Vollar (Private Hochschule Göttingen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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