Beitragsschuldner der gesetzlichen Krankenkassen können etwas aufatmen. Der Beitragszuschlag von 5% monatlich auf den geschuldeten gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag (gefühlte 60% Jahreszins) sinkt auf 1% und somit auf gefühlte 12% im Jahr.
Was die Politiker den Kassen als Druckmittel für Beitragsverweigerer, die sich nicht der Krankenversicherungspflicht ab dem 1.4.2007 unterwerfen wollten, vorgesehen hat wurde für viele Beitragszahler zur Zinsfalle. Wer sich vor Einführung der Versicherungspflicht aus finanziellen Gründen nicht versichert hat, der geriet nun in eine gesetzlich verordnete Schuldenfalle. Gründe, in die Versicherungspflicht zu geraten, gab und gibt es viele. Leider sind sie den wenigsten bekannt.
Wer sich selbständig macht und darauf vertraut, dass seine prognostizierte Gewinnerwartung zur Beitragseinstufung reicht, wird eine böse Überraschung erleben, wenn sein erster Steuerbescheid seiner Krankenkasse vorliegt. Wer da nicht aufpasst, landet schnell beim Höchstsatz von mehr als 700,– Euro Beitrag im Monat.
Ich habe in der letzten Woche den verzweifelten Anruf eines SteadyNews Lesers erhalten, der mir seine Geschichte so erzählte: Er hat sich im November 2011 selbständig gemacht. Sein Gewinn in 2011 lag in den verbleibenden 2 Monaten bei 10.000,– Euro. In 2012 erzielte er nur noch einen Jahresgewinn von rund 16.500,– Euro.
Sein Glück war, dass er den Steuerbescheid für 2012 schon recht früh im Februar 2013 bestätigt bekommen hat. Dennoch hat ihn die Kasse für den Zeitraum 1. November 2011 bis zum 1. März 2013 mit einem Monatseinkommen von 5.000,– Euro eingestuft und ihm großzügig die Stundung seiner zu wenig gezahlten Beiträge (er hatte seinen Jahresgewinn mit 18.000,– Euro realistisch eingeschätzt) angeboten.
Das das Rechtens ist, darauf habe ich schon vor geraumer Zeit in einem Artikel in den SteadyNews –Vorsicht wenn die Nachzahlung kommt- am 3.10.2013 hingewiesen.
Wer sich selbständig macht und nicht den Schritt in eine private Krankenversicherung z.B. beim Deutscher Ring Krankenversicherungsverein wagt, sollte also immer wissen, welche Beitragsforderung die gesetzliche Kasse an ihn stellen wird. Übrigens, wer seinen Gewinn zu hoch einschätzt hat Pech gehabt. Eine Rückzahlung von zu viel gezahlten Beiträgen gibt es nicht.
Haben Sie ähnliches erlebt? Positiv oder negativ? Dann berichten Sie uns davon.
Eine ansprechende Woche wünschen
Astrid und Detlef Schumann
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