Existenzgründung im Nebenerwerb: Regeln und erste Schritte

Viele Existenzgründer gründen im Nebenerwerb. Obwohl es ganz richtig heißt: „Ein bisschen selbständig ist wie ein bisschen schwanger“, kann eine vorsichtige Testphase sehr sinnvoll sein, bevor man sich vollständig in die Unternehmensgründung stürzt. Besonders Arbeitslose mit ALG I oder ALG II sollten folgende Tipps beachten, um nicht durch eine nebengewerbliche Tätigkeit in Schwierigkeiten zu geraten.

Auf dem Gründer-Portal gruender-mv erläutert der Unternehmensberater Andreas Muchowitsch, wie man eine Gründung im Nebenerwerb richtig durchführt.

1. Das Gewerbe ordnungsgemäß anmelden: Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden, alle anderen Existenzgründer beim Gewerbeamt. Wichtig ist der Hinweis auf den ausschließlichen Nebenerwerb. Freiberifler müssen zusätzlich der zuständiogen Berufsgenossenschaft die Gründung mitteilen.

2. Die Gründung darf nicht dem Arbeitgeber schaden: Arbeitnehmer müssen in ihrem Arbeitsvertrag prüfen, inwieweit ihnen nebenerwerbliche Tätigkeiten erlaubt sind. Zwar sind grundlegende Verbote nahezu ausgeschlossen, doch gewisse Regeln müssen eingehalten werden: die selbständige Tätigkeit darf nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen. Der Umfang der Nebentätigkeit darf die Arbeitsleistung nicht einschränken. Die nebenberufliche Selbständigkeit darf nicht dem Ansehen der Firma schaden.

3. Ordnungsgemäße Buchführung: Von Anfang an muss sorgfältig Buch über alle Geschäftsvorfälle geführt werden. Für die Buchführungsunterlagen gilt eine sechs- bzw. zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Es reicht die einfache Einnahmen-Übeschuss-Rechnung.

4. Kleinunternehmerregelung wählen: Direkt bei der Anmeldung des Gewerbes kann die Kleinunternehmerregelung gewählt werden, wenn der erwartete Umsatz im Jahr geringer als 17.500 Euro beträgt. Gründer im Nebenerwerb müssen dann keine 19% USt. von ihren Kunden verlangen -erhalten allerdings auch keine gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Kleinunternehmer müssen nur einmal jährlich ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen.

5. Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse: Gründer im Nebenerwerb sollten ihre Gründer unverzüglich der Krankenkasse mitteilen. Dort wird ermittelt, ob der weitere Verbleib in der Familienkasse gewährleistet ist (Grenze des Gewinns um 400 Euro) – bzw. ob die Versicherung über den Arbeitgeber so bleibt. Erst, wenn die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit die Einnahmen aus der Anstellung übersteigen, muss hier etwas geändert werden.

6. Nebenerwerbliche Gründung mit Personal: Auch wenn Sie Personal einstellen, müssen die Konditionen mit der Krankenkasse abgesprochen werden, da Sie nun einen Arbeitgeberstatus besitzen.

7. Nebenerwerbliche Gründung bei Arbeitslosigkeit: Bezieher von Arbeitslosengeld I und II müssen unverzüglich das Arbeitsamt bzw. Jobcenter über die Anmeldung einer selbständigen Tätigkeit informieren. Die Nebentätigkeit muss unter 15 Stunden in der Woche liegen. Ein Teil des Hinzuverdiensts wird auf die Leistungen angerechnet. Maßgeblich für die Höhe des Verdiensts ist der Gewinn am Ende eines Monats -nicht der Umsatz.

Quelle: mittelstanddirekt

15 thoughts on “Existenzgründung im Nebenerwerb: Regeln und erste Schritte

  • Reply Kai 24. Juli 2010 at 23:53

    Zu Punkt 3, wann müssen Bücher geführt werden nach Steuerrecht ?

    • Reply Eva Ihnenfeldt 25. Juli 2010 at 10:34

      Bücher führen heißt im Grunde genommen „nur“, sämtliche Geschäftsvorfälle aufzubewahren, und zwar so, dass sie belegt werden. Also alle Einnahmen und Betriebsausgaben mit Rechnungen und Quittungen, dann der postalische Verkehr mit Kunden und Interessenten, soweit das für das Geschäft von Bedeutung ist. Es geht darum, dass das Finanzamt wissen muss, was und wieviel an Geschäften gelaufen ist – und ob die Betriebskosten, die geltend gemacht werden, wirklich steuerlich relevant sind. Denn natürlich können Selbständige eher schummeln als Angestellte, und das soll verhindert werden. Also: sobald man selbständig tätig ist, muss man es dokumentieren.

  • Reply Josef 30. Mai 2012 at 10:22

    Hallo,

    wer im Nebenerwerb eine Firma gründet, tut sich in mancher Hinsicht etwas leichter, als jener, der Vollzeit gründet, da er finanziell einen längeren Atem hat. Es hat aber auch so seine Nachteile. Naja – ist halt so wie alles im Leben oder?

    freundliche Grüße
    Josef

  • Reply Jörg 28. Dezember 2012 at 15:42

    Hallo,
    ich mache mich zum 01.01.2013 mit einem Kleinunternehmen im Nebenerwerb tätig.
    Sonstige Einkünfte habe ich nicht.
    Meine Frage: Wieviel Stunden darf ich wöchentlich dafür aufbringen, um die günstigere Klasse im Krankenversicherungstarif zu haben? (15 oder 18?)
    Und wieviel darf ich monatlich Umsatz machen? Soviel ich gehört habe unter 898.-€ Umsatz / Monat

    Herzlichen Dank im Vorraus und

    „Prost Neujahr 🙂
    Jörg

    • Reply Eva Ihnenfeldt 29. Dezember 2012 at 13:29

      Soweit ich weiß, haben Krankenkassen unterschiedlich stringente Forderungen. Ich würde mal mit meiner Krankenkasse telefonieren und mich genau erkundigen. Ich selbst habe Erfahrungen mit der AOK Nordwest und bin sehr zufrieden mit Beratung und Kullanz – Existenzgründer werden dort gut beraten. Grundsätzlich ist es so, dass immer die Haupteinnahmequelle für den Krankenkassenbeitrag verantwortlich ist.

  • Reply Kim 28. August 2013 at 20:30

    Guten Tag,
    ich habe folgende Frage. Wenn ich die Kleinunternehmensregelung wähle kann ich im Gegenzug keine Umsatzsteuer an meine Kunden ausweisen. Da ich überwiegend im B2B Sektor tätig bin, benötigen Unternehmen aber in der Regel immer Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. bzw. Umsatzsteuer. Gibt es hierfür irgendwelche besonderen Regelungen, oder eine Information, die der Rechnung angefügt werden sollte?

    • Reply Holger Rohde 31. August 2013 at 11:05

      Es genügt ein Vermerk, damit die Rechnung formal korrekt ausgestellt ist: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.“ oder „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 1 UStG“ genügt als Hinweis auch für B2B-Kunden. Diese kennen die Sonderregelung ohnehin und wundern sich im Gegensatz zu manchem B2C Kunden nicht über die scheinbar fehlende Umsatzsteuerausweisung.

  • Reply Christoph 9. September 2013 at 17:56

    Ich beziehe ALG 1+2 und möchte mich daraus befreien. Ein Nebengewerbe wurde vor wenigen Tagen angemeldet und das werde ich dem Arbetisamt umgehend mitteilen.

    Wenn ich jetzt Werbeeinnahmen durch Youtube ( monatlich ca. 20€) generiere, muss ich es natürlich dem Arbeitsamt melden.

    Weiß jemand, welche Unterlagen ich einreichen muss und ob sich der Sachverständige beim Arbeitsamt meine Videos angucken kann/wird?
    Möchte nur ungern,dass diese wissen was ich in meinen Videos zeige und sage.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 9. September 2013 at 20:14

      Hmm, eine schwierige Frage. Ich weiß nur, dass man im ALG I 165 Euro monatlich dazuverdienen darf – und bei ergänzenden ALG II-Zahlungen dürfte eigentlich nur der BA-Vermittler verantwortlich sein – oder? Ich sehe allerdings keine Notwendigkeit, warum die Mitarbeiter die Videos sehen sollten, Hauptsache die Einnahmen und Ausgaben werden korrekt angegeben – oder???

  • Reply Bremer 11. Dezember 2013 at 16:13

    Hallo,

    ich beziehe zur Zeit ALG 1 und habe im Nebenerwerb gegründet.
    Ich habe kein Personal; muss ich die Gründung bei der Berufsgenossenschaft anzeigen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Sylvia

    • Reply Eva Ihnenfeldt 12. Dezember 2013 at 09:27

      So genau kenne ich mich nicht im Versicherungsrrecht aus – aber normalerweise besteht nur Versicherungspflicht wenn man Mitarbeiter beschäftigt. Ich würde mal bei der Berufsgenossenschaft anrufen und fragen.

  • Reply A. Ritter 21. Februar 2014 at 18:06

    Ist es möglich von und mit einem bestehenden Minijob ein Nebenerwerb mit einer Firma zu gründen? Natürlich wen die Zeit , Arbeitsleistung …. usw dem Minijob nicht schadet.

  • Reply W.W. 3. August 2015 at 22:21

    Hallo,
    Ich hätte eine wichtige frage. Ich arbeite in einer Baufirma in Vollzeit. Habe trotzdem eine GmbH gegründet und möchte nun auch Personal einstellen. Darf ich Personal einstellen in Vollzeit???
    Danke im Voraus.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert