Facebook: Neue Datenschutzlinie erst Ende Januar in Kraft

„Hallo User, wir ändern unsere Datenschutzvereinbarungen. Klicke hier, wenn du mehr erfahren willst.“ – So oder ähnlich poppte in den letzten Monaten ein Feld bei Facebook auf, dass die Nutzer in Sorge versetzte. Schon setzt die erste Löschorgie von Accounts ein. Zu Recht?

Unbehagen erregt die Tatsache, dass Facebook in Zukunft seine Nutzer auch außerhalb der Website verfolgt. So fließe in Zukunft das persönliche Werbeprofil des Nutzers mit ein, auch welche Apps man nutze oder welche Seiten außerhalb von Facebook man besuche. Grund dafür: Werbung soll für den Nutzer „relevanter und interessanter“ bleiben. Niederländischen Datenschützern geht das eine Spur zu weit, sie haben eine Prüfung der neuen Richtlinien angeordnet. Bis das allerdings rechtlich durch ist bleiben die Richtlinien erstmal in Takt – und wenn man Facebook weiterhin nutzen möchte muss man diese akzeptieren. Aber glücklicherweise können diese Tracking-Funktionen auch ausgeschaltet werden.

Dazu führt Facebook führt neue Funktionen ein, mit denen man erfahren kann, warum eine angezeigte Anzeige ausgewählt wurde und zu welcher Zielgruppe man gehört. Facebook verweist bei Änderungen auf zwei Plattformen. Dort kann man nutzerbasierte Werbung für verschiedene Websites wie Amazon, Google oder Yahoo abschalten. Dies heißt nicht, dass man von Werbung generell verschont bleibt sondern nur, dass die Werbung nicht mehr zielgerichtet oder weniger zielgerichtet als bisher erfolgt. Immerhin.

Generell ist allerdings noch fragwürdig, ob Facebook ohne die Einwilligung der Nutzer einfach die Richtlinien ändern darf. Denn genau das können Nutzer nicht. Und das sei rechtswidrig, erklärt IT-Anwalt Solmecke. „Damit eine AGB-Änderung wirksam ist, müssen entweder die Nutzer explizit zustimmen oder es müsste sich schon jetzt in den Facebook AGB ein wirksamer Änderungsvorbehalt finden. Eine explizite Zustimmung würde nur dann vorliegen, wenn der Nutzer über eine sogenannte Opt-in-Funktion aufgefordert werden würde den neuen AGB zuzustimmen. Ein Änderungsvorbehalt darf, um wirksam zu sein, nicht pauschal formuliert sein, sondern muss genau darlegen unter welchen Umständen Nutzer mit einer Änderungen rechnen müssen.“ Da dies hier nicht der Fall sei geht Solmecke davon aus, dass ein Klage von Verbraucherschützern von Gericht generell eher ein Erfolg sein dürfte. Bis aber dies passiert heißt es erstmal: Optionen abschalten oder sich bis zum 31.01. überlegen ob man Facebook wirklich noch braucht.

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