In diesem und im nächsten Monat werden viele Jugendliche ihre Ausbildung beginnen. Da kommt das erste Geld vom Chef und wird das bisherige Taschengeld sicherlich weit übertreffen. Hand aufs Herz. Wenn das Taschengeld bisher ausgereicht hat, warum sollte die Summe nicht auch in Zukunft für den Monat reichen? Wer sich jetzt etwas diszipliniert zeigt und von der Ausbildungsvergütung, die das bisherige Taschengeld übersteigt die Hälfte spart, der kann nach der Ausbildung bestimmt auf ein hübsches Sümmchen zurückgreifen.
Auch der neue Arbeitgeber und der Staat helfen oft mit und belohnen die neue Eigenverantwortung.
Zahlt ein Azubi 60,– Euro im Jahr in einen Riester Sparvertrag, bekommt er oder sie im ersten Jahr noch einmal weitere 354,- Euro vom Staat dazu. Wer die darauffolgenden Jahre dran bleibt und sich auf die 60,– Euro noch einmal 154,– Euro staatliche Leistungen zuschießen lässt, kann nach der Lehre wenigstens auf seinen ersten eigenen Tausender blicken.
Dass ein Bausparvertrag nicht langweilig sein muss und das Sparen oft vom Arbeitgeber und dem Finanzamt belohnt wird, übersehen viele Berufsstarter. Dabei gibt es mit dem Geld und dem Darlehen aus dem Bausparvertrag beim Auszug aus der elterlichen Wohnung einen zinsgünstigen Kredit, welcher in einer kleinen Summe getilgt werden kann.
Wer gar nicht spart wird am Monatsende feststellen, dass das Geld auch weg ist.
Deshalb sollten sie am Monatsende wenigstens 20 Prozent des Geldes weglegen. Nach einigen Monaten werden Sie feststellen „Es tut gar nicht weh!“
Nach dem ersten Lehrjahr und der damit für das zweite Lehrjahr einhergehenden Erhöhung der Ausbildungsvergütung sollte von der Erhöhung noch einmal 50 Prozent den Weg ins Sparschwein finden. So ist nach der Lehre und auch für die Zukunft ein finanzieller Grundstock vorhanden auf den andere, die nicht gespart haben, neidisch schauen werden
Wenn ich Sie bei Ihrer Finanzplanung begleiten darf rufen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gerne.
Astrid Witalinski
Hauptagentin der SIGNAL IDUNA Gruppe /
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.
Poststr. 195, 44809 Bochum
Tel.: 02 34 / 52 30 11
Fax: 02 34 / 52 30 03
Mobil: 01 72 / 52 03 004
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.astridwitalinski.de
Facebook: facebook.com/astridwitalinski