Deutschland im Gründungsfieber – Infografik zum Thema Rechtsformen und Finanzierung von Existenzgründungen

In der deutschen Hauptstadt Berlin gibt es nicht nur einige Arbeitslose, sondern auch zahlreiche kreative Köpfe, die sich mit innovativen Geschäftsideen selbstständig machen. Nach einer Statistik aus dem Jahr 2012 gründeten in Berlin 2,55 % der Bevölkerung ein eigenes Unternehmen.

Auch wenn der Großteil des Venture-Kapitals für die Gründung von IT-Unternehmen genutzt wird, erfinden einige Existenzgründer völlig neue Firmen, die den Kunden neuartige Produkte oder Dienstleistungen anbieten.

Dazu gehört zum Beispiel die mobile Fahrradreparatur, bei der der Mechaniker zu den Kunden nach Hause fährt, um dort die defekten Fahrräder zu reparieren. Auch die Idee, gefrorenen Joghurt aus einem fahrbaren Verkaufswagen heraus zu verkaufen, ist in Berlin im Rahmen einer Unternehmensgründung entstanden.

Um mit einer Geschäftsidee erfolgreich zu sein, muss die Gründung des Unternehmens gut geplant werden. Besonders wichtig sind die Entscheidungen über die Rechtsform der Firma und wie das Vorhaben finanziert wird.

Ohne ausreichendes Gründungskapital geht einem neu gegründeten Unternehmen schnell die Luft aus. Falls es dann zu einer Insolvenz kommt, ist die gewählte Rechtsform ausschlaggebend, ob der Gründer mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Firma haftet oder ob es eine Beschränkung der finanziellen Haftung gibt.

Wer ein Unternehmen gründen möchte, bei dem zunächst keine großen Investitionen getätigt werden müssen, um die Geschäftstätigkeit aufzunehmen, der kann sich für eine Rechtsform entscheiden, bei der ­1,00 Euro als Startkapital ­ausreicht. Es handelt sich um eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), abgekürzt UG (haftungsbeschränkt), die auch als Mini-GmbH bezeichnet wird.

Für diese Rechtsform haben sich schon viele Existenzgründer entschieden, die zum Beispiel belegte Brote für Schüler und Berufstätige anbieten oder die selbst gebastelte Waren im Internet verkaufen. Der Existenzgründer haftet bei einer Insolvenz der Firma nicht mit seinem Privatvermögen, anders als bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder bei einer Partnerschaft von Freiberuflern. Auch diese Gesellschaften können mit einem Startkapital von weniger als 25.000,00 Euro gegründet werden, die Gesellschafter haften aber mit ihren privaten Rücklagen für finanzielle Verluste.

Weil die Unternehmergesellschaft mit einem so geringen Startkapital möglich ist, werden einige besondere Anforderungen gestellt. So muss der Unternehmer jedes Jahr mindestens 25 % des erzielten Überschusses als Rücklage einplanen, bis er das Stammkapital einer vollwertigen GmbH in Höhe von 25.000,00 Euro erreicht hat.

Der Zusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) muss immer hinter dem Namen der Firma erscheinen. Der Unternehmer muss eine Jahresbilanz erstellen und die Regeln der doppelten Buchhaltung beachten. Außerdem erfolgt ein Eintrag ins Handelsregister und es muss ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt werden.

Autorin: Julia Stendel / clickport.de

 
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