Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer: Studienergebnisse

Seit 2006 gibt es für Existenzgründer die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern – sofern sie vor dem Start in die Selbständigkeit Anspruch auf die Arbeitslosenversicherung hatten. Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat sich diese freiwillige Versicherung bisher bewährt. Besonders Existenzgründer, die nicht sicher sind ob ihre Gründungsidee tragfähig sind, können die Risiken einer Unternehmensgründung durch die Arbeitslosenversicherung abmildern.

Übersicht über die Leistungen der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Beim Start zahlen Existenzgründer zwei Jahre lang in Westdeutschland 40,43 Euro monatlich, Ostdeutsche 34,13 Euro. Nach den zwei Jahren erhöht sich der Monatsbetrag auf das Doppelte: 80,86 Euro bzw. 68,26 Euro.

Je nach Qualifikation des Selbständigen und dem Wohnort (Ost- oder Westdeutschland) beträgt der Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen 636,90 und 1.322,70 Euro. Üblicherweise muss der Versicherte die Selbständigkeit aufgeben, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Selbstverständlich ist er verpflichtet, die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden und eine adäquate Stelle zu finden.

Studienergebnisse

Der Beobachtungszeitraum für die Studie betrug etwas mehr als drei Jahre. Von den Befragten gaben gut sechs Prozent an, Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bezogen zu haben. 44 Prozent der Selbständigen haben innerhalb dieser drei Jahre die Versicherung wieder verlassen. Wahrscheinlich beendeten sie das Versicherungsverhältnis weil die Beiträge relativ hoch sind und die Selbständigkeit stabil wurde. Ende 2012 gab es mehr als 200.000 freiwillig Versicherte.

 

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