Offenes WLAN: Nachbesserungen beim Gesetz nötig

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes soll für eine Klarstellung der rechtlichen Bedingungen für WLAN-Betreiber sorgen. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht. Er enthält ferner Regelungen, die sich für Hosting Anbieter deutlich negativ auswirken können. eco sieht daher am Entwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. 

Entwurf bleibt hinter Erwartungen zurück

eco befürwortet grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, für WLAN Betreiber eine größere Rechtssicherheit schaffen zu wollen, ist aber skeptisch, ob dieses Ziel mit dem Gesetzentwurf erreicht werden kann. „Der Gesetzentwurf bleibt leider hinter unseren Erwartungen zurück. Ich bin skeptisch ob die vorgeschlagene Regelung tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN Betreiber führt“, so das Fazit von Süme, Vorstand Politik & Recht.

Anstatt Klarstellung droht neue Rechtsunsicherheit

„Insgesamt besteht an dem Gesetzentwurf noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Dies ist bedauerlich, da wir davon ausgegangen sind, die Regierung hätte die Zeit genutzt, die zahlreichen Kritikpunkte an dem Entwurf aufzugreifen und nachzubessern“, so die Einschätzung von Süme.

Grundsätzlich sinnvoll ist die vorgeschlagene Regelung mit der klar gestellt werden soll, dass  WLAN-Betreiber auch Zugangsanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind. Allerdings macht der Entwurf die dort geregelte Haftungsprivilegierung von Aufklärungs- und Sicherungsmaßnahmen abhängig. Anstatt einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu öffentlich zugänglichen WLAN-Diensten zu ermöglichen wird dies durch Anmelde- und Registrierungsprozesse konterkariert und bürokratischer Aufwand geschaffen. Statt die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen wird damit ein Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber geschaffen. Süme bezweifelt daher, ob der Gesetzentwurf zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit und der Verbreitung von WLAN als Zugang zum Internet beiträgt.

Regelung für Hosting Anbieter inakzeptabel

Weiterhin wird die im Gesetzesvorschlag vorgesehene Regelung für Hosting Anbieter kritisiert. Mit dieser soll klargestellt werden, dass bestimmte Speicherdienste, deren Geschäftsmodell im wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht, sich nicht auf das für Hosting Anbieter geltende Haftungsprivileg berufen können. „Es ist völlig unklar, was unter dem neu eingeführten Begriff sogenannter „gefahrengeneigter Dienste“ zu verstehen ist. Die Vermutungsregelung und Regelbeispiele weisen eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und unklarer Formulierungen auf. Sie tragen zu keiner Verbesserung beim Schutz der Interessen von Rechteinhabern bei und haben durch die Veränderung des etablierten Haftungsgefüges zudem den Nachteil, dass sie zu einer unabsehbaren Rechtsunsicherheit für sämtliche Hosting Anbieter führen können“, so Süme. Insbesondere auf cloudbasierte Dienste könnte sich die vorgeschlagene Regelung kontraproduktiv auswirken.

Deutschland verfügt aktuell über rund eine Million öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots. Davon sind jedoch lediglich 15.000 tatsächlich offene und frei zugängliche Hotspots, die Nutzer ohne Registrierung oder Identifikation für den Netzzugang verwenden können. Zu diesem Ergebnis kommt eine von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. durchgeführte Erhebung zum Status Quo und den technischen Möglichkeiten öffentlicher WLANs in Deutschland. Die vollständige eco Studie zur Verbreitung und Nutzbarkeit von WLAN in Deutschland sowie ein Factsheet und ein Hintergrundpapier zum Thema WLAN finden Sie online unter: https://www.eco.de/2014/pressemeldungen/eco-studie-zeigt-grosses-potenzial-von-wlan-in-deutschland-bislang-ungenutzt.html.

Quelle: eco

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