PayPal ändert AGB zum 19. November 2016: Vor Allem interessant für Online-Händler

PayPal-Nutzer finden in diesen Tagen in ihrem Mail-Postfach eine Mail, in der PayPal bekannt gibt, dass sich die Nutzungsbedingungen zum 19. November ändern. Sicher hatten zunächst viele Mailempfänger den Verdacht, es könnte sich um eine Phishing-Mail handeln, aber tatsächlich ist es so. Die neuen AGB sind vor Allem für Verkäufer interessant, doch auch für Kunden gibt es Neuerungen. Trotzdem ist Vorsicht angesagt:

paypal-784404_640Tatsächlich sind einmal wieder betrügerische Mails im Umlauf, die sich auf PayPal beziehen: Also auf keinen Fall auf Links innerhalb der Mail klicken, sondern lieber die PayPal Website vom Browser aus öffnen. Sonst drohen Trojaner oder andere Malware. Die aktuellen Phishing-Mails bitten um Bestätigung des eigenen PayPal-Kontos (wegen angeblicher Sicherheitsbedenken) und beinhalten einen Link „Bestätigung durchführen“ – nicht darauf klicken!
Rechtstipp bei www.anwalt.de vom 5.9.16

AGB-Änderungen bei PayPal zum 19. November 2016

  • Verkäufer dürfen ab dem 19.11.16 PayPal nicht mehr gegenüber anderen Zahlungsoptionen benachteiligen. Es ist sowhl untersagt, Kunden um eine andere Zahlungsmethode zu bitten, als auch die Hervorhebung eines anderes Zahlungsservice’s zu praktizieren.
  • Die Marken- und Warenzeichen von PayPal müssen im Online-Shop gegenüber anderen Zahlungsdiensten gleichwertig präsentiert werden.
  • Die Firmen-Logos der Händler dürfen zukünftig von PayPal verwendet werden, um das Geschäft des Partners auf Desktop, Tablet oder Smartphone zu kennzeichnen.
  • Händler können ab November auch „Kauf auf Rechnung“ per PayPal anbieten. In diesem Fall kauft PayPal sämtliche Forderungen ab, die aus dem „Kauf auf Rechnung“ resultieren. Wenn möglich sollten Händler dabei festlegen, dass PayPal kein Rückgriffsrecht hat, falls der Kunde nicht zahlt (auch bei Betrug). Mit diesem Kauf auf rechnung geht der Händler viele Bedingungen ein, die es vor der Wahl zu beachten gilt. Falls ein Händler gegen diese Konditionen verstößt, kann PayPal den Vertrag fristlos kündigen.
  • Ein Anspruch auf „Kauf auf Rechnung“ besteht bei den Händlern nicht. PayPal kann diesen Vertrag jederzeit kündigen, einschränken und bestimmte Produkte und Produktgruppen davon ausschließen.
  • Crowdfunding, Wetten und Glücksspielangebote werden ab dem 19. November 2016 nicht mehr durch den PayPal Käuferschutz abgedeckt. Auch Zahlungen an Verwaltungsbehörden, Spenden und Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Kapitalanlagen werden dann nicht mehr vom PayPal Käuferschutz erfasst und können vom Kunden nicht mit Widerspruch von PayPal zurückgefordert werden.

Quelle: Handelsblatt vom 4. September 2016

 

 

 

 

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert