Sozialwahl 2017: Wen wählen bis zum 31. Mai 2017? Und warum überhaupt?

Alle sechs Jahre findet in Deutschland die Sozialwahl statt, bei der die Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherungen das Parlament der selbstverwalteten Sozialversicherungen in Deutschland wählen können. Gewählt werden nicht einzelne Kandidaten – sondern Listen. Allerdings stehen 90 Prozent dieses Parlaments schon fest, da die meisten Renten- und Krankenversicherungsträger schon zuvor ihre Listen in einer sogenannte Friedenswahl bestimmt haben. Das bedeutet, Arbeitgeber – und Arbeitnehmerseite haben sich auf eine Kandidatenliste geeinigt, die den Wahlvorgang überflüssig macht. Die 51 Millionen Versicherte, die in den letzten Tagen und Wochen ihre Briefwahlunterlagen erhalten haben, können also nur über 10 Prozent der selbstverwalteten Organisation entscheiden. Doch was wird dort bestimmt – und wie unterscheiden sich die insgesamt 12 Listen voneinander?

Zwischen dem 25. April und dem 4. Mai 2017 werden die Briefwahlunterlagen an die wahlberechtigten Versicherten und Rentner versendet. Am 31. Mai ist die Wahl – bis dahin müssen die Unterlagen der Wahlberechtigten eingegangen sein. Zeit hat man also bis ca zum 28. Mai, damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig eintreffen. Eine Ausnahme bilden die Mitglieder der Barmer – sie wählen aufgrund der Fusion zwischen Barmer-GEK und Deutscher BKK erst im September 2017. 2011 lag die Wahlbeteiligung der drittgrößten Wahl in Deutschland (nach Bundestags- und Europawahl) bei 30 Prozent.

Der Haushalt der selbstverwalteten Sozialversicherungen ist im Wesentlichen durch gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt. Doch allein von den 240 Milliarden des Rentenversicherungs-Haushalts sind immerhin ein Prozent frei verfügbar. Über diese 2,4 Milliarden Euro kann die Selbstverwaltung frei entscheiden.

Die Selbstverwaltung entscheidet innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens über den Haushalt, die Zusammensetzung und die Gehälter des Vorstands, über die Gestaltung neuer Leistungen, über Einzelfälle bei Streitigkeiten etc. Das Parlament ist sozusagen der Aufsichtsrat der Sozialversicherungsträger. Die meisten ehrenamtlich tätigen Verwaltungsräte sind schon älter – nur 18 Prozent sind Frauen.

Wie unterscheiden sich die Listen?

Es ist schwerlich möglich, die Ausrichtung der wenigen zur Wahl stehenden Listen zu bestimmen und Unterschiede auszumachen. Wie gesagt werden sowieso 90 Prozent der Listen durch die Friedenswahl festgelegt, bevor überhaupt die Wahl beginnt. Die verbleibenden 12 Listen stellen sich hier auf der Seite sozialwahl.de vor.

Meine Empfehlung: Sich bei der Deutschen Rentenversicherung die zwölf Videos der Listen ansehen und nach „Bauchgefühl“ entscheiden. Oder nach Zugehörigkeitsgefühl zu Gewerkschaften, Kirchen, Krankenkassen sein Kreuzchen machen. Oder auf das Wahlrecht verzichten, da durch die „Friedenswahl“ eine wirkliche Wahl kaum möglich ist und man durch Verweigerung des Wahlrechts passiv seinen Protest ausdrücken möchte.

Schade, dass es die Große Koalition nicht geschafft hat, in den vergangenen vier Jahren die geplante Sozialwahl-Reform durchzusetzen. Dieser Reformwille ist gescheitert an den Widerständen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Mehr freie Wahlen würde schließlich auch mehr Wettbewerb bedeuten – das ist nicht im Interesse beider Seiten.

Ein sehr interessantes Interview dazu gibt es hier beim Deutschlandfunk mit Kai Whittaker, CDU-Politiker und Mitglied des Deutschen Bundestags.

Hier in Schriftform

Hier als Audiobeitrag (7-minütiges Interview)

Hier ein ZDF-Beitrag von Frontal21 – zwar von 2011, aber seitdem hat sich ja nicht viel geändert…

Was ich persönlich tun werde? Wenn ich die Wahl verweigere, wird das nicht als Protest verstanden, sondern als Desinteresse und Faulheit ausgelegt. Wenn ich den Wahlzettel ungültig mache, wird man es als Dummheit und demokratische Unfähigkeit auslegen. Also werde ich die Gemeinschaft von Katholischer Arbeitnehmerbewegung und der Evangelischen Arbeitnehmerorganisation wählen, weil ich vermute, dass diese Liste den nächsten Zugang zu den echten Verlierern in unserer Gesellschaft hat und ein menschliches Interesse daran, dass die „Witwen und Waisen“ getreu der christlichen Grundalge vertreten werden. Übrigens spielt bei der Selbstverwaltung Rasse und Nationalität keine Rolle – wer in Deutschland versichert ist, ist automatisch wahlberechtigt.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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2 thoughts on “Sozialwahl 2017: Wen wählen bis zum 31. Mai 2017? Und warum überhaupt?

  • Reply Kurt Gamm 5. Mai 2017 at 18:44

    Wie kann ich diejenigen abwählen, welche es zugelassen haben, dass Milliarden aus den Rentenkassen zu Unrecht entnommen wurden? Um andere, durch Inkompetenz entstandene Finanzlöcher zu stopfen!

  • Reply SteadyNews Newsletter vom 9. Mai 2017 16. Mai 2017 at 15:47

    […] Sozialwahl 2017: Wen wählen bis zum 31. Mai 2017? Und warum überhaupt? Alle sechs Jahre findet in Deutschland die Sozialwahl statt. Gewählt werden nicht einzelne Kandidaten – sondern Listen. Allerdings stehen 90 Prozent dieses Parlaments schon fest, da die meisten Renten- und Krankenversicherungsträger… […]

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