Selbstständige und Hartz IV: welche Betriebsausgaben werden anerkannt?

Selbstständige können Hartz IV beantragen, wenn sie als bedürftig gelten. Außerdem ist es möglich, aus Hartz IV heraus selbstständig zu arbeiten und/ oder eine Existenzgründung zu beantragen. Es werden jedoch vom Amt nicht alle Betriebsausgaben anerkannt, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können. So hat das Landessozialgericht Halle in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden (Az: L 5 AS 143/09 B ER), dass eine Bedürftigkeit nicht „künstlich“ durch hohe Betriebsausgaben herbeigeführt werden darf.

In dem konkreten Fall ging es um den Betreiber einer Videothek mit angeschlossenem Bistro. Er meldete Bedürftigkeit an, hatte jedoch sehr hohe Betriebskosten: zur Beschaffung von DVDs zur Ausleihe und von Waren zum Verkauf im Bistro brauchte er ca. 100 Euro im Monat. Außerdem hatte der Hartz-IV-Antragsteller einen BMW 525 d für eine monatliche Leasingrate von 721 Euro geleast. Die Leasingraten zog der Antragsteller von seinen Einkünften aus dem Betrieb der Videothek ab.

Die Sozialrichter urteilten, dass der Kläger die Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit vorrangig für seinen Lebensunterhalt einsetzen müsse. Er dürfe diese nicht durch Abzug unnötiger Betriebsausgaben so weit mindern, dass der Grundsicherungsträger ergänzende Leistungen nach dem SGB II erbringen muss. Die Kosten für ein Fahrzeug der gehobenen Klasse entsprächen nicht den Lebensumständen eines Empfängers von Grundsicherungsleistungen.

Was nun genau „wirtschaftlich angemessene Betriebsausgaben“ sind, müssen Selbstständige, die ergänzend Hartz IV beziehen – oder beantragen – mit den Sachbearbeitern des Amtes aushandeln. Fahrtkosten werden auf jeden Fall anerkannt, doch Ausgaben für Investitionsgüter wie Computer, Fahrzeuge, Werbemittel und Werbemaßnahmen schon sehr viel seltener.

Es kann sinnvoll sein, sich Unterstützung durch einen Steuerberater oder Unternehmensberater zu holen, um die Verhandlungsposition zu stärken. Existenzgründer mit Einstiegsgeld (Förderprogramm für Gründer aus Hartz IV) können im 1. Jahr nach Gründung 90% Zuschuss für die Begleitung von Unternehmensberatern erhalten (Gründercoaching Deutschland).

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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3 thoughts on “Selbstständige und Hartz IV: welche Betriebsausgaben werden anerkannt?

  • Reply Existenzgründung mit Gründungszuschuss: 2010 wurden fast 150.000 Gründer gefördert | Steadynews 15. Januar 2011 at 14:09

    […] es besteht also kein Rechtsanspruch wie beim Gründungszuschuss, zum Anderen können Betriebsausgaben kaum geltend gemacht werden – nur Fahrtkosten werden von den Arges durchgängig anerkannt, bei […]

  • Reply Busi 15. Mai 2020 at 18:29

    Ich glaube kaum, dass es richtig ist, dass man aushandeln muss, was angemessen ist. Wenn man etwas braucht, dann muss man es nicht aushandeln. Mir ist der Artikel viel zu schwammig. Ausgaben für Computer und Werbemaßnahmen werden seltener anerkannt. Was ist, wenn es ohne gar keine Selbständigkeit gibt?! Hier hätte man schon dazu schreiben können, was genau gemeint ist. Es gibt ja Unterschiede, ob etwas gebraucht wird oder reiner Luxus ist.
    Und das soll ein Artikel sein, dessen Überschrift laute: Welche Betriebsausgaben anerkannt werden!

    • Reply Eva Ihnenfeldt 16. Mai 2020 at 12:16

      Würde mich freuen, lieber Busi, wenn es ein Anfang war, um immer weiter zu recherchieren und somit weitere Antworten zu finden. Mehr kann und will dieser Blog nicht leisten. Ist ja kein gesetzliches Amtsblatt! Viel Erfolg!

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