Die „richtige“ Berufsbezeichnung für die Visitenkarte – und welche Berufsbezeichnungen sind geschützt?

Wir leben in einer Zeit der Neuformierungen auf allen Ebenen. Nicht nur, dass wir unsere Berufe und Tätigkeitsfelder immer schneller wechseln – wir wechseln auch immer schneller die dementsprechenden Berufsbezeichnungen! Was nur wenige wissen: es gibt zwar geschützte Berufsbezeichnungen, doch die Anzahl ist überschaubar („Pädagoge“ z.B. darf sich jeder nennen), und gerade Existenzgründer und Selbständige sollten schon genau forschen und klug entscheiden, welche Bezeichnung für die Visitenkarte und die Präsentation des Unternehmens und seiner Mitarbeiter am trefflichsten ist.

Grundsätzliches zum Thema „Berufsbezeichnung“ und „Geschützte Berufsbezeichnungen“:

eine Berufsbezeichnung ist zu unterscheiden von der Führung von Titeln. Berufsbezeichnungen darf führen, wer einen Beruf ausübt, und/oder erlernt hat, früher ausgeübt hat – auch wenn er nun dauerhaft nicht mehr in diesem Beruf tätig ist. Es gibt eine Reihe von geschützten Berufsbezeichnungen. Umfassend geschützt sind nur wenige Berufe – doch im Zusammenhang mit gewissen Fachrichtungen schon mehr (z.B.“Meister“), und geschützt sind Attribute wie „staatlich geprüft“, „staatlich anerkannt“, sowie die Führung eines Diplomgrades. Geschützt sind vor allem folgende Berufe:

Arzt, Psychotherapeut, Apotheker, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Ebenfalls geschützt sind die Dienst- und Amtsbezeichnungen wie Kriminalkommissar, Regierungsrat, Lokomotivführer (kein Anspruch auf Vollständigkeit, doch die komplette Liste ist sehr überschaubar – siehe Wikipedia).

Ebenfalls geschützt nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sind z.B. folgende Berufsbezeichnungen: Notar, Ingenieur, Architekt, Stadtplaner, Lebensmittelchemiker, Psychologe, Heilpraktiker, Krankenschwester, Erzieher, Hebamme…

Erstaunlich viele Berufe erwecken zwar den Anschein, einen erlernten Beruf zu repräsentieren, sind jedoch ungeschützt. Dazu gehören etwa: Wissenschaftler, Forscher, Lehrer, Pädagoge, Jurist, Biologe, Physiker, Medienwissenschaftler, Journalist, Detektiv, Ermittler, Sachverständiger, Unternehmensberater, Betriebswirt, Vermögensberater, Versicherungsvertreter, Buchhalter, Pilot, Kapitän, Matrose, Lokführer, Designer, Schauspieler.

Mit den althergebrachten Berufsbezeichnungen lässt sich allerdings vieles nicht mehr passend umschreiben, was heute an Berufen und Tätigkeitsfeldern ausgeübt wird. Niemandem ist gedient, wenn auf der Visitenkarte „Dipl. Betriebswirt/in“ steht, das ausgeübte Berufsbild jedoch ganz eindeutig auf Online-Marketing beschränkt ist, auf Social Media Marketing, auf die Konzeption von Verkaufsstrategien oder auf Veranstaltungsorganisation.

Deshalb ist es keine lächerliche Angeberei, sich auf neu entstandene Berufsbezeichnungen zu konzentrieren, die häufig aus dem Englischen kommen, sondern eine unumgängliche Konzentration auf das Wesentliche. So kann sich der Angesprochene sofort vorstellen, was genau sein Gegenüber tut und wer der richtige Ansprechpartner in einem Unternehmen ist.

Eine sehr gute, umfassende Liste neuer (ungeschützter) Berufsbezeichnungen findet sich hier bei Citylights Werbung und Medien.

11 thoughts on “Die „richtige“ Berufsbezeichnung für die Visitenkarte – und welche Berufsbezeichnungen sind geschützt?

  • Reply Visitenkarte 21. März 2011 at 12:42

    Ein gut geschriebener Beitrag, jedoch möchte ich hinzufügen dass oftmals auch Uni Abschlüsse falsch angegeben werden. Wenn schon ein Abschluss auf eine Visitenkarte soll (was meiner Meinung nach nicht notwendig ist, denn es sagt oftmals nichts über die Person aus, wenn ein 20 Jahre alter Abschluss auf er Karte steht) dann muss auch entweder Uni bzw FH angegeben werden. Nicht alle Abschlüsse sind gleichwertig…

  • Reply Eva Ihnenfeldt 14. Februar 2012 at 16:13

    „Ist die Berufsbezeichnung „Vertriebsingenieur“ in Deutschland geschützt?“

    (Diese Anfrage habe ich von einem Leser erhalten, der seit vielen Jahren als Ingenieur tätig ist, ohne eine akademische Ausbildung absolviert zu haben)

    „Darf ein Nichtakademiker in einem Unternehmen eine „Vertriebsingenieur“ genannte Position innehaben und in diesem Zusammenhang als solcher auf seiner Visitenkarte bezeichnet werden? Beispielsweise als Mitarbeiter in Technischen Vertrieb?

    Falls die Berufsbezeichnung „Vertriebsingenieur“ durch ein Ingenieursgesetz geschützt, ist wäre es dann ein Ausweg für diesen Mitarbeiter die Berufsbezeichnung „Sales-Engineer“ zu wählen?

    Ist die Berufsbezeichnung „Sales-Engineer“ in Deutschland geschützt?“

  • Reply Ploppy8888 29. Juli 2013 at 20:24

    Alle Achtung , sehr guter Artikel , der Unterschied zwischen Lokomotivführer und Lokführer zeigte mir , wie erschreckend schnell man sich bei solchen Angaben täuschen kann.

  • Reply Harald Adam 31. Dezember 2020 at 09:48

    Eine sehr interessante Seite mit wertvollen Beiträgen. Kann ich nur weiterempfehlen.
    Beste Grüße sendet
    Harald Adam aus Oberhausen

    • Reply Eva Ihnenfeldt 1. Januar 2021 at 13:32

      Danke schön lieber Harald. Da freue ich mich total drüber.

  • Reply Kyra 27. Oktober 2022 at 14:08

    Ich bin seit Kurzem selbständig und möchte eine Visitenkarte erstellen. Es ist mir wichtig, die richtige Berufsbezeichnung zu finden. Geschützte Berufsbezeichnungen darf man nicht einfach so nutzen, wie Sie auch erwähnen.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 27. Oktober 2022 at 16:33

      Wünsche viel Erfolg liebe Kyra! Danke für den Kommentar

  • Reply German 27. März 2024 at 21:11

    Es ist wichtig, die „richtige“ Berufsbezeichnung für die Visitenkarte sorgfältig auszuwählen, insbesondere da viele Bezeichnungen nicht geschützt sind. Während einige Berufe wie Arzt oder Rechtsanwalt geschützt sind, gibt es zahlreiche ungeschützte Berufsbezeichnungen wie Pädagoge oder Journalist. Die Wahl der passenden Bezeichnung kann entscheidend sein, um die Tätigkeiten und Fähigkeiten klar zu kommunizieren, insbesondere in Bereichen wie Online-Marketing oder Social Media.

  • Reply Gates 17. April 2024 at 14:35

    Ich bin auf ein Problem gestoßen, als ich auf die vollständigen Details des Artikels über korrekte Berufsbezeichnungen für Visitenkarten zugreifen wollte und welche davon rechtlich geschützt sind. Dieses Thema ist für jeden, der beruflich tätig ist, wichtig, um sicherzustellen, dass er korrekte und zulässige Titel verwendet. Ein solches Bewusstsein könnte potenzielle rechtliche Probleme verhindern und die berufliche Glaubwürdigkeit erhöhen.

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