Polizeiliches Führungszeugnis bei der Unternehmensgründung: Pflicht oder nicht?

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist für eine Unternehmensgründung nicht zwingend erforderlich. Jeder, der sich mit dem Gedanken trägt ein Unternehmen zu gründen, stellt sich irgendwann die Frage nach den notwendigen Schritten und Voraussetzungen. Neben wichtigen Tipps für Unternehmer und die, die es werden wollen, ist eine häufig diskutierte Frage, ob für die Gründung eines Unternehmens ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden muss oder nicht. In diesem Blogbeitrag klären wir auf, worum es sich bei einem polizeilichen Führungszeugnis handelt und ob es für die Unternehmensgründung Pflicht ist oder nicht.

Ist ein Führungszeugnis zum Gründen eines Unternehmens Pflicht?

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Viele Gründer stellen sich die Frage, ob für die Unternehmensgründung ein Führungszeugnis notwendig ist. Die kurze Antwort lautet: Nein, ein Führungszeugnis ist nicht zwingend notwendig, um ein Unternehmen zu gründen.

Allerdings gibt es Berufe und Branchen, in denen ein polizeiliches Führungszeugnis aufgrund der gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben ist. Bei der Wahl des Geschäftsmodells sollten Gründer daher berücksichtigen, ob für ihr Vorhaben ein Führungszeugnis erforderlich ist oder nicht.

Für welche gewerblichen Tätigkeiten ist das Zeugnis Pflicht?

Notwendig ist das polizeiliche Führungszeugnis zum Beispiel, beim An- und Verkauf von Computern, Kraftfahrzeugen, Schmuck oder Edelmetallen. Ebenso bei der Vermittlung von Partnerschaften oder der Vermittlung von Unterkünften. Die Gewerbeordnung gibt detailliert an, welche Berufe ein polizeiliches Führungszeugnis voraussetzen.

Wann wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt?

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Ein erweitertes Führungszeugnis wird in der Regel dann benötigt, wenn man sich um eine Position bewirbt, die ein hohes Maß an Vertrauen erfordert. Dazu gehören zum Beispiel Positionen in der Justiz, im Gesundheitswesen oder in der Finanzbranche. Auch bei der geplanten Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen muss beim Gründen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

Bei der Arbeit mit Kindern ist ein erweitertes Führungszeugnis verpflichtend

Was steht in einem polizeilichen Führungszeugnis?

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist ein amtliches Zeugnis, in dem festgehalten wird, ob gegen eine Person in der Vergangenheit strafrechtlich relevante Ermittlungsverfahren eingeleitet oder geführt worden sind. Das polizeiliche Führungszeugnis enthält also Angaben darüber, ob gegen die betreffende Person strafrechtlich relevante Ermittlungsverfahren eingeleitet oder geführt worden sind. Die Angaben reichen dabei bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurück und sind daher nicht unbegrenzt gültig.

In einem polizeilichen Führungszeugnis dürfen Informationen über Straftaten stehen, die zu einer Verurteilung geführt haben. Auch Urteile, die die Schuldfähigkeit betreffen, können in einem Führungszeugnis enthalten sein. Weiterhin können auch widerrufene Urteile einer Verwaltungsbehörde, zum Beispiel wegen eines Waffenscheins oder einer gewerberechtlichen Befugnis, in einem Führungszeugnis aufgeführt werden.

In einem polizeilichen Führungszeugnis dürfen keine

  • Verwarnungen mit Strafvorbehalt
  •  Jugendstrafen auf Bewährung
  •  sonstige Verurteilungen mit einer Geldstrafe von bis zu neunzig Tagessätzen
  •  Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten

eingetragen werden, sofern es sich bei diesen um die erste Straftat handelt.

Tipp: Ein polizeiliches Führungszeugnis ist nicht nur bei einer Firmengründung stellenweise verpflichtend. Es kann beispielsweise bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle oder Wohnung hilfreich sein, um potenzielle Arbeitgeber oder Vermieter von der Unbescholtenheit des Antragstellers zu überzeugen. Auch bei der Beantragung eines Kredits kann ein entsprechendes Zeugnis vorgelegt werden.

Können Angaben im Führungszeugnis gelöscht werden?

Angaben im Führungszeugnis können unter bestimmten Umständen gelöscht werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Vergehen lange zurückliegt und der Betroffene seitdem keine weiteren Straftaten mehr begangen hat. Die Fristen sehen wie folgt aus:

Drei Jahre:

  • Freiheitsstrafen, die geringer als drei Monate waren
  • Geldstrafen
  • Bewährungsstrafen und Jugendstrafen

Fünf Jahre:

  • längere Freiheitsstrafen

Zehn+ Jahre:

  • Sexualstraftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr belegt wurden

In besonderen Ausnahmefällen können Einträge auch verfrüht gelöscht werden. Berufliche Herausforderungen zählen nicht zu diesen Fällen. Reguläre Tilgungsfristen für die meisten Strafen liegen bei 15 Jahren.

Wie wird ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt?

Für den Antrag auf Ausstellung eines polizeilichen Führungszeugnisses muss man sich an die zuständige Stelle wenden. In der Regel ist das die Meldebehörde des Wohnortes. Mittlerweile ist es aber auch möglich, das Führungszeugnis online zu beantragen und sich Laufwege zu ersparen.

Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag muss man in der Regel auch noch eine Gebühr entrichten und evtl. weitere Unterlagen vorlegen (z. B. Personalausweis), um sicherzustellen, dass die richtige Person angefordert hat.

Im Antrag angegeben werden etwa

  • Personendaten des Antragstellers
  • Zweck der Antragstellung
  • Anschrift des Antragsstellers
  • Unterschrift des Antragstellers
  • Amtliche Bestätigung der Unterschrift und Daten

Was kostet ein polizeiliches Führungszeugnis?

Falls Sie Mitglied eines europäischen Staates und außerhalb von Deutschland wohnhaft, beantragen Sie bitte ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Die Gebühr für das deutsche polizeiliche Führungszeugnis beträgt 13 Euro, für das Europäische Führungszeugnis 17 Euro.

Tipp: Um die Gewerbeanmeldung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, das Führungszeugnis bereits im Vorfeld zu beantragen und direkt zur Gewerbeanmeldung mitzunehmen, wenn es benötigt wird.

Wie lange ist das Führungszeugnis gültig?

Ein polizeiliches Führungszeugnis hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Wer sich zum Beispiel für einen Job bewerben möchte, der besonders vertrauenswürdig ist oder hohe Sicherheitsstandards erfordert (zum Beispiel in der Luft- oder Raumfahrt), muss ein neues und aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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7 thoughts on “Polizeiliches Führungszeugnis bei der Unternehmensgründung: Pflicht oder nicht?

  • Reply Kira N. 26. März 2023 at 20:16

    Vielen Dank für diesen Beitrag zu Firmengründungen. Interessant, dass man bei der Gründung eines Unternehmens im Bereich An- und Verkauf von Computern, Kraftfahrzeugen, Schmuck oder Edelmetallen ein Führungszeugnis vorlegen muss. Ich erwäge mich selbstständig zu machen und wollte mich hier mal informieren.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 27. März 2023 at 17:51

      Ja, auf jeden Fall. Wenn man direkt in Vorkasse gehen kann, braucht man natürlich kein Führungszeugnis. Viel Erfolg für die Gründung!!

  • Reply Marie Busch 27. Mai 2023 at 22:24

    Ich werde diesen Artikel meinem Cousin weiterleiten. Dieser möchte nämlich auch bald eine GmbH gründen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob er sich bezüglich des Führungszeugnisses bewusst ist.

  • Reply clara grün 8. August 2023 at 20:51

    Vielen Dank für den Beitrag. Gut zu wissen, dass bei einer Firmengründung ein Führungszeugnis nicht zwingend notwendig ist. Mein Freund gründet gerade seine eigene Firma und wir haben uns gerade gefragt, ob er das braucht.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 10. August 2023 at 14:50

      Toll, dass Ihr so sorgfältig seid! Richtig vorbildlich.

  • Reply Mia 23. Januar 2024 at 17:27

    Ich hätte nicht gedacht dass ein polizeiliches Führungszeugnis Pflicht ist bei den Gründen eines Unternehmens. Ich habe bereits ein Unternehmen gegründet und musste kein Führungszeugnis vorzeigen. Deshalb hätte ich gesagt, dass es keine Pflicht ist.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 25. Januar 2024 at 17:11

      Ist ja auch nur in bestimmten Branchen notwendig (steht im Beitrag). Also keine Sorge. Ich habe zwar ein erweitertes Führungszeugnis, aber nur, weil ich in einer der Branchen tätig bin, die das voraussetzt (sozialer Bereich)

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