AGB-Änderungen bei Foursquare: Ausgeschriebene Realnamen und bessere Check-Ins-Anzeige

AGB-Änderungen mal anders. Während Facebook ständig in den Schlagzeilen ist zeigt Foursquare, dass es auch anders geht. Kritik kommt jedoch vom ULD aus Schleswig-Holstein.

Zwei interessante AGB-Änderungen hat der Location-Based-Service-Dienst Foursquare bekanntgegeben. Der mit 15 Millionen User weltweit führende LBS-Dienst kürzt bisher die Nachnamen der Nutzer mit der ersten Initiale ab – demnächst zeigt Foursquare dann den vollen Namen an. Was auf den ersten Blick nach Klarnamenpflicht aussieht, ist allerdings auf den zweiten nicht so: In den Einstellungen kann ein anderer Name angegeben werden. Somit ist die Nutzung des Dienstes anonym weiterhin möglich.

Die zweite Änderung betrifft die Läden und Geschäfte selbst: Standen hier bisher eher langfristige Daten im Vordergrund werden diesen jetzt auch die aktuellen Check-Ins angezeigt. Damit können Geschäfte ihre Beziehung zu den Kunden besser pflegen und die Angebote noch spezieller auf diese abstellen.

Thilo Weichert: „Foursquare braucht Realnamen um Daten zu verknüpfen“

Kritik an der vollen Namensanzeige kommt von Thilo Weichert vom ULD in Schleswig-Holstein: Diese Änderung zeige, „dass die Internet-Anbieter ein riesiges kommerzielles Interesse an den Klarnamen haben, um die digitalen Daten, die sie verfügbar haben, mit den analog verfügbaren Daten zu kombinieren“. Allerdings berücksichtig Weichert nicht, dass Foursquare den Real-Namen der Nutzer, sofern sie sich damit anmeldeten, schon längst besitzt und die AGBs nur eine Umstellung auf eine andere Anzeige des Namens beinhalten. Desweiteren kann, wer dies nicht möchte, ja immer noch zu einem Pseudonym greifen.

Die Ansicht von Weichert ist verwunderlich, zumal das ULD gerade – mal wieder – mit Facebook ins Gehege gekommen ist. Grund: Faceooks Klarnamenregelung. Google+ scheint dem ULD nicht so die Anstrengungen wert zu sein könnte man meinen, denn wenn man Facebook beanstandet dann wohl auch Google. Gerade aber die Möglichkeit bei Foursquare weiterhin mit einem Pseudonym auftreten zu können müsste das ULD doch eigentlich zufriedenstellen. Ob Foursquare damit, wie in anderen Berichten gemutmaßt wird, den „besten Datenschutz für seine User“ hat sei allerdings dahingestellt.

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