Copyright bei Bildern: Sollte man die eigenen Fotos unter cc stellen?

Texte, Fotos, Grafiken, Videos und Audiobeiträge stehen zunächst automatisch unter Schutz. Das Urheberrecht bzw. Copyright besagt, dass derjenige, der ein Werk verfasst hat, auch die Rechte an der Verfügung erhält – und dieses Copyright bei Bildern betrifft auch Schnappschüsse von Handykameras – nicht nur die Photographien von professionellen Fotografen! Darum sollte man sich schon als Social Media Aktivist mit der Frage auseinandersetzen, ob man die eigenen Fotos für die weitere Verwendung und Verbreitung freigeben will oder nicht.

Zunächst steht bei jedem einzelnen Bild die Frage im Raum:
Was will ich mit dem Foto, die ich ins Netz stelle, erreichen? Ist es Werbung? Ist es interessant für unsere Marketingziele? Könnte das Bild interessant für die Presse, für Blogger, für Facebookfreunde sein?

Die nächste Frage sagt aus, was überhaupt möglich ist an Verwendung:
Wer oder was ist auf dem Foto abgebildet? Könnten Persönlichkeitsrechte verletzt sein? Bei Gruppenaufnahmen ist es sehr strittig, ab welcher Anzahl eine großzügige Veröffentlichung rechtlich zulässig ist – also Vorsicht! Selbst bei berühmten Bauwerken, Gemälden und anderen Werken von Künstlern muss recherchiert werden, ob das Foto ins Netz gestellt werden darf – so ist etwa das Atomium in Brüssel grundsätzlich mit Copyright versehen – und in Museen darf man meist auch nur für private Zwecke fotografieren.

Wo will ich meine Fotos denn im Web archivieren?
Es gibt unzählige Foto-Sharing-Dienste im Web, in denen ich meine Fotos archivieren kann und teilen kann – und die Rechte individuell verwalten. Flickr und Picasa sind wohl die bekanntesten. Allerdings sind die kostenlosen Speichergrößen begrenzt – Vielfotografierer weichen wohl gern auf shutterfly aus, dort kann man unbegrenzt seine Fotos hochladen und verwalten.

Am besten googlet man in Foren nach Erfahrungen,  probiert es aus und entscheidet sich dann. Doch Flickr und picasa von Google haben sich bewährt – für picasa spricht bei Marketingaspekten, dass Google, Google+, YouTube, picasa und weitere Google-Dienste gerade zusammenwachsen und darum aus Suchmaschinensicht sehr interessant sind.

Nun folgt die eigentliche Entscheidung: Wie genau verzichte ich auf das Urheberrecht?
Um einzustellen, dass andere Nutzer die veröffentlichten Bilder weitergeben und verwenden dürfen, verwendet man die Abstufungen des Creative Commons. Man kann entscheiden, ob das eigene Bild auch für kommerzielle Zwecke verwandt werden darf und ob es auch verändert/ bearbeitet werden darf.

Da diese Rechte jedoch sehr weit gehen, wählt man meist das so genannte CC BY-NC-ND 3.0 – unschön und behördlich, sagt aber Folgendes aus: Das Foto darf unter Namensnennung weiterwendet werden – aber nicht kommerziell (also für Plakate, Flyer etc.) und nicht nach Bearbeitung (da könnte man ja auch einen anderen Kopf aufesetzen oder eine Sprachblase mit politischen Aussagen zufügen).

Man sollte, wenn man an marketingförderlicher Verbreitung interessiert ist, die Fotos unter eigenem Namen (bzw. Unternehmensnamen) veröffentlichen, dann muss jeder Blogger, jeder Journalist und eigentlich auch jeder Facebook-Nutzer Namen und Lizenz als Bildunterschrift hinzufügen.

Einstellung von Cretive Commons bei picasa:

  1. Melden Sie sich mit Ihrem Google Konto unter http://picasaweb.google.com/ an.
  2. Klicken Sie oben rechts auf das Zahnradsymbol und wählen Sie Fotos-Einstellungen.
  3. Klicken Sie auf Datenschutz und Berechtigungen.
  4. Im Abschnitt „Creative Commons“ können Sie verschiedene Creative Commons  Optionen auswählen.

Einstellung von Creative Commons bei flickr
Neben jedem Foto steht, wie man individuell die passende Creative Commons Lizenz einstellt.

Tipps für die Praxis
Da viele Menschen zu Recht sehr unsicher sind mit der Weiterverwendeung fremder Bilder (bei Rechtsversößen droht immer eine Abmahnung!), sollte man es ihnen so leicht wie möglich machen. man kann zum Beispiel unter ein Bild schreiben:

„Gefällt Ihnen das Bild? Es steht unter Creative Commons und darf gern weiterverbreitet werden. Bitte wählen Sie nur eine korrekte Bildunterschrift: evaihnenfeldt-CC BY-NC-ND 3.0 (mit direkter Verlinkung zur Quelle) – vielen Dank!“. Man kann auch unter die jeweiligen Blog-Beiträge diesen Hinweis einfügen, das geht ja auch automatisiert bei wordpress.

Falls Sie alle Bilder auf Ihrem Blog unter cc stellen wollen, schreiben Sie am besten direkt ins Impressum:

Urheberrecht: Creative Commons (BY-NC-ND 3.0)

Die auf dieser Website veröffentlichten Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung ist erlaubt und erwünscht, sofern folgende Richtlinien eingehalten werden:

1. Quellenangabe — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers, sowie einen Link zur Originalseite über dem kopierten Inhalt einfügen, sodass jeglicher Zweifel über die Identität des Urhebers ausgeschlossen ist.
2. Keine kommerzielle Nutzung — Dieses Werk bzw. dieser Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Creative Commons Lizenz (CC BY-NC-ND 3.0)

Eva Ihnenfeldt
Kommunikationsagentur SteadyNews
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44139 Dortmund
Tel.: 0231/ 77 64 150
Mobil: 01761/ 77 64 150
E-Mail: [email protected]

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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3 thoughts on “Copyright bei Bildern: Sollte man die eigenen Fotos unter cc stellen?

  • Reply Christian Spliess 20. Januar 2012 at 18:14

    Was man auch beachten sollte: Soziale Netzwerke haben in der Regel eine Vorschaufunktion, in der ja auch – damit das netter aussieht – ein Vorschaubild eingefügt wird. Das wird manchmal automatisch generiert, manchmal kann mans auswählen. Und da liegt jetzt ein Knackpunkt des Ganzen: Ich vermute stark, bei Zeitungen oder anderen Medien, die ihre Artikel mit Bild versehen online bei Facebook gestellt haben ist das einfache Weiterverbreiten des Bildes kein Problem. Wenn ich aber Links von anderen Webseiten einstelle und ein Bild generiert wird – darf ich das dann so ohne weiteres als Vorschaubild bei Facebook und Co. verwenden? Und da sich ja jetzt Pinterest allmählich ausbreitet in Deutschland werden sich eine Menge von Anwälten freuen denke ich… (Pinterest erläutere ich ein anderes Mal genauer, nur soviel: Das ist eine Pinnwand im Netz, die die Weitergabe von Bildern und Videos einfacher macht.)

    • Reply Eva Ihnenfeldt 23. Januar 2012 at 19:46

      Hmmm, da habe ich noch nie drüber nachgedacht – automatisch generierte Fotos abmahnfähig???

      • Reply Christian Spliess 26. Januar 2012 at 23:30

        Darüber hat halt noch keiner so richtig nachgedacht, aber woher weiß ich, dass der Photograph das Photo tatsächlich freigegeben hat? Oder woher weiß ich, dass der Blogger das Einverständnis des Photographen für das Bild hat und ob der dann bei einer Einstellung des Artikels bei Facebook auch dafür das Recht hat? Genau deswegen stehe ich Pinterest auch kritisch gegenüber, obwohl das ja im Kommen ist.

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