Facebook: Keine Werbung in den Titelbildern der Chronik

Neue Chronik – neue Möglichkeiten beim Titelbild! Das dachten sich die Programmierer von Nomimago auch. Den eigenen Namen als Tattoo, in Eis gekratzt oder als Hollywood-Schriftzug als Bild in der neuen Chronik? Nette Idee. Sofern man das Tool nur für rein private Zwecke einsetzt, denn Werbung in den Titelbildern der Chronik ist von Facebook strikt untersagt.

Bisher war es nicht ganz klar was es bedeutet, wenn Facebook generell die Nutzung der Titelbilder für Werbezwecke verbietet. War damit nur bezahlte Werbung gemeint oder auch Bilder, die man hochlädt weil man Fan einer bestimmten Marke ist? Nach dem die Frische-Fische-Agentur, die das Tool entwickelte, konkret bei Facebook nachfragte herrscht jetzt Klarheit:

Leider dürfen die Nutzer nicht aufgefordert werden, Ihre Cover Pics zu ändern, um so zu Anwälten der Marke zu werden. Dafür gibt es auch keine Lizenz, oder eine monetäre Lösung.

Dies gilt allerdings nur für die Nutzer, nicht wohl für die Firmen an sich. Es wäre ja auch unsinnig, wenn man Coca Cola verbieten würde auf der Facebook-Fanpage eine rote Cola-Dose ins Titelbild einzubauen. Allerdings sollten Firmen dann, so kann man es von der Antwort ableiten, ihre Nutzer nicht dazu auffordern Bilder von einer roten Coladose zu verwenden – weder verbal noch graphisch. Die interessante Frage ist jedoch: Was ist mit Werbung von Freiberuflern auf dem Profil? Vermutlich wird Facebook hier nicht besonders drauf schauen – um es mal vorsichtig zu formulieren – aber selbst diese dürfte dann ja eigentlich im Profilbild nicht vorkommen. Allerdings könnte man ja die Not zu Tugend machen und ins Titelbild das Impressum einbetten, denn dieses muss ja irgendwie auf Facebook zu finden sein und dürfte somit auch mobil kenntlich sein. 🙂

Quelle: Frische-Fische-Blog

2 thoughts on “Facebook: Keine Werbung in den Titelbildern der Chronik

  • Reply Sebastian 17. Januar 2012 at 09:25

    Danke fürs Aufgreifen unseres Blogposts;

    Kurz zur Verdeutlichung für die Leser:
    Es muss unterschieden werden zwischen Titelbild und Profilbild.

    Privatprofile = Titelbild und Profilbild, aber keine Impressumspflicht, da idR nicht für jeden zugängig

    Fanseiten = Nur Profilbild, dieses aber idR zu klein für das Impressum. Obwohl die Idee nicht so schlecht ist, das Impressum im Profilbild einer Seite unterzubringen!

  • Reply Christian Spliess 18. Januar 2012 at 01:05

    Danke für die Erläuterung – wobei: Wenn eine Profilseite generell auf „öffentlich“ eingestellt ist, also alle Postings und Inhalte frei zugänglich sind wie in einem Blog etwa, müsste sie eigentlich auch der Impressumspflicht unterliegen. Eigentlich. Aber ich bin kein Anwalt. 🙂

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert