„Kann man Daten aus dem Netz auch wieder löschen?“ Im Prinzip ja, aber in der Realität…

Das menschliche Gehirn ist ein Hochleistungssystem – am meisten leistet es nicht bei der Speicherung und Verarbeitung von Daten – sondern beim Vergessen derselben! Das ist für Computer eine nicht vorstellbare Leistung, den nur hochintelligente „kreative“ Filter können wissen, was jetzt „vergessen“ werden darf – also ein für alle mal gelöscht. Rechner sind da überfordert – und so schwirren im Netz uralte Informationen über uns herum, die wir zu gern löschen würden – aber geht das?

Profile bei sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook und Co. können wieder gelöscht werden, doch häufig sind die entsprechenden Daten nicht vollständig entfernt, sondern nur gesperrt. Bei Facebook etwa muss man ausdrücklich darum bitten, die Löschung durchzuführen – sonst lagern die Daten weiter beim Plattformbetreiber.

Xing speichert die Daten, bis alle Rechnungen bezahlt wird, StudiVZ verspricht, mit Ende einer Mitgliedschaft auch alle persönlichen Daten zu löschen.

Allerdings geht es hier nur um die Profile, nicht um Einträge bei anderen Nutzern, in Gästebüchern, Fotogalerien, Foren. Da bleibt nur der Weg, den entsprechenden Administrator zu kontaktieren, und jede einzelne Eintragung anzugeben, die gelöscht werden soll.

Auf die Löschung eigener Einträge besteht ein Recht – doch gegen die Einträge Dritter über einen kann man kaum etwas tun. Die Löschung gerichtlich erzwingen kann man höchstens, wenn durch die Eintragung der Schutz der Privatsphähre verletzt wird.

In Personensuchmaschinen tauchen auch gelöschte Daten noch lange auf. Es gibt dort allerdings Hotlines, über die man eine Tilgung verlangen könnte.

Internetdienste wie „Dein guter Ruf“, „weiße Weste“ oder „Reputation Defender“ nehmen etwa 10 Euro dafür, dass sie im Netz nach Einträgen suchen, – und 25 bis 30 Euro dafür, dass sie die Löschung veranlassen. Der Vorteil der Anbieter ist, dass sie Insider sind und wissen, wie man Site-Betreiber dazu bekommt, Daten zu löschen.

Online-Shops speichern sehr sensible Daten wie Kontoverbindungen. Doch wenn die Käufe restlos abgewickelt sind, kann man verlangen, dass die Konto- und Adressdaten wieder gelöscht werden. Beweisen lässt sich so eine Löschung allerdings nicht.

Gegen unerwünschte Werbung soll die so genannte Robinsonliste helfen, doch nur Firmen, die sich freiwillig an der Liste orientieren, halten sich auch an den gewünschten Schutz.

Bei der Schufa kann man über eine Selbstauskunft erfahren, welche persönlichen Daten dort gespeichert sind. Sind es falsche Daten, kann man eine Löschung beantragen. Doch erst, wenn belegt ist, dass es wirklich falsche Daten sind, wird die Schufa die Löschung vornehmen.

Besonders unangenehm sind Gerüchte und Vorwürfe gegen Unternehmen. Gerade in letzter Zeit verstärkt sich der Effekt des geschäftsschädigenden Rufs durch Web 2.0. Ob Deutsche Bahn, Postbank oder Jack Wolfskin – wer sich schlecht benimmt, wird von der großen Web-Community abgestraft und kann in ersthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Quelle: FAZ – „Auf der Suche nach dem Radiergummi“

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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