Scheidung und Unterhalt: wenn Mütter wieder arbeiten müssen…

Unser gutes altes Wertesystem bröckelt: zwar arbeiten die meisten verheirateten Mütter in Deutschland nur in 400 Euro Jobs, in Teilzeit und/ oder in niedrig dotierten Jobs – doch der Gesetzgeber ist da sehr „innovativ“: Wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist, soll Mutti nun wieder allein für sich sorgen – neben Haushalt und Kindern. Ist da eine Existenzgründung zumindest als Alternative denkbar?

Ich kenne einige Mütter mit kleinen Kindern, die sich selbständig gemacht haben, um beide Rollen miteinander vereinbaren zu können: Journalistinnen, Unternehmensberaterinnen, Designerinnen, Handwerkerinnen, Trainer- und Dozentinnen.

Für verheiratete Frauen, die nicht vollständig von ihren Einnahmen leben müssen, absolut ideal. Viele haben noch Restansprüche auf Arbeitslosengeld I – und können so eine gute öffentlich geförderte Startfinanzierung erhalten  – und ohne finanziellen Überlebensdruck kann man sich in Ruhe und langsam wachsend eine tragfähige Existenz aufbauen.

Doch unter dem Druck, mindestens 1.500 Euro jeden Monat zu erwirtschaften, wird es hart. Allein die gesetzliche Familienkrankenversicherung kostet über 300 Euro, wenn die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit 400 Euro monatlich übersteigen (gänzlich mittellose Selbständige können noch Ermäßigungen erhalten). Dazu kommen Betriebskosten.  Auch wenn von zu Hause aus gearbeitet wird, sind diese selten unter 300 Euro monatlich möglich: Betriebshaftpflicht, Telefon, Auto, Werbung, Veranstaltungen, Fortbildungen… und Rücklagen für eventuelle Arbeitsausfälle.

Man ist schließlich völlig allein verantwortlich bei Krankheit, Urlaub, Auftragsmangel… 1.500 Euro sind wirklich das absolute Minimum – es sei denn, die Kinder erhalten richtig hohe Unterhaltsbezüge.

Trotzdem ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen, wenn man als geschiedene Mutter in diese schwierige Situation gerät. Eventuell kann eine Existenzgründung durch öffentliche Fördermittel unterstützt werden – und da der Arbeitsmarkt zurzeit immer enger wird,  kann die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit vor Hartz IV schützen.

Viele alleinerziehende Mütter sind auf Hartz IV angewiesen – und auch da ist eine Existenzgründung unbedingt erwägenswert. Es gibt das Einstiegsgeld als Förderung bis zu einem Jahr – und durch das KfW-Gründercoaching, das alle Existenzgründer zu 90 Prozent finanziert bekommen können, wenn sie aus der Arbeitslosigkeit gründen, ist ein wertvolles Instrument, um die Gründung erfolgreich zu planen.

Nicht den Kopf in den Sand stecken, liebe Mütter! Ich weiß, wovon ich spreche: habe vier (nun große Kinder) und bin seit 1988 getrennt. Dieser unser Staat macht es uns weißgott nicht leicht, auf eigenen Füßen zu stehen, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Und bei Fragen zur Existenzgründung können Sie mich immer gerne anrufen: 0231/ 77 64 150

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert