Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Westfalenpatent – Meinke, Dabringhaus & Partner – ist seit 55 Jahren in Dortmund aktiv und berät in allen Fragen rund um das Patent- und Markenrecht, Design- und Urheberrecht, Wettbewerbs- sowie IT-Recht und Internetrecht. Im Interview mit den SteadyNews verrät Rechtsanwalt Thomas Meinke viel über die möglichen Fallstricke bei der Anmeldung einer Marke, gibt Einblick in seinen Alltag als Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und stellt uns die neue Plattform www.schutzmarke.eu im Detail vor.
Dennis Arntjen: Herr Meinke, mit Ihrer Kanzlei Westfalenpatent – Meinke, Dabringhaus & Partner – beraten Sie unter anderem viele Startups und Unternehmer zu allen Fragen, die das Markenrecht betreffen. Erläutern Sie uns doch bitte kurz den Ablauf einer Markenanmeldung.
Thomas Meinke: Oft kommen Unternehmer zu uns und haben bereits eine sehr konkrete Vorstellung davon, welche Marke sie schützen lassen möchten. Dann geht es darum, dass wir zunächst einmal die Schutzfähigkeit prüfen.
Schutzfähig sind alle Marken, die nicht beschreibend oder freihaltebedürftig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Schutzbereich einer Marke erstreckt sich nicht auf beliebige Produkte, sondern nur auf Waren und Dienstleistungen, die bei der Anmeldung angegeben wurden. Eine Marke gilt als beschreibend, wenn sie nicht ein Mindestmaß an Phantasiegehalt aufweist. So kann die Marke „Banane“ für einen Lebensmittelladen nicht geschützt werden, da dadurch ein freier Wettbewerb nicht möglich wäre. Jedoch könnte die Marke „Banane“ z.B. im Bereich der Autoindustrie problemlos als Marke eingetragen werden – anders als das Wort „Auto“. Solche „absoluten“ Eintragungshindernisse prüft das zuständige Markenamt.
Was das Markenamt allerdings nicht prüft, sind bestehende Rechte Dritter. Ist zum Beispiel bereits eine Marke mit demselben Namen eingetragen? Oder gibt es ähnliche Marken, die in derselben Schutzklasse eingetragen wurden wie die Marke, die neu angemeldet werden soll?
Wir nutzen für diese Recherche spezielle Datenbanken und prüfen in diesem Zuge auch gleich die Verfügbarkeit einschlägiger Domainnamen und Eintragungen im Handelsregister. Diese Recherche bieten wir unseren Mandanten für 300,- € an.
Übrigens ist dies auch ein guter Schutz für Agenturen, die gemeinsam mit ihren Kunden Markennamen entwickeln. Wenn in diesem Prozess nämlich die Entscheidung für eine Marke fällt, die gar nicht schutzfähig ist, dann ist die Agentur in der Haftung. Dieses Risiko lässt sich sehr gut ausschließen, wenn Spezialisten wie wir mit einer entsprechenden Recherche beauftragt werden.
Um Agenturen einen Einblick in die möglichen Risiken zu geben und diese sicherer zu machen, werden wir noch vor Ostern 2016 ein Seminar anbieten, das sich speziell an Werbe- und Internetagenturen richtet. Informationen dazu erhalten Sie, wenn Sie sich an uns wenden oder den Newsletter der SteadyNews abonniert haben.
Dennis Arntjen: Gehen wir davon aus, dass die Marke schutzfähig ist. Wie geht es dann weiter?
Thomas Meinke: Wenn wir feststellen, dass die Marke grundsätzlich schutzfähig ist, startet der eigentliche Anmeldeprozess. Dazu brauchen wir einige Angaben des zukünftigen Markeninhabers. Um den Prozess zu vereinfachen, haben wir auf http://www.schutzmarke.eu die Möglichkeit eingerichtet, die Markenanmeldung vorzubereiten und zu beauftragen.
Spätestens eine Woche nach Eingang der benötigten Daten, reichen wir die Unterlagen an das deutsche oder europäische Markenamt weiter. Mit etwas Glück halten unsere Mandanten dann schon einen Monat nach Anmeldung der Marke die entsprechende Urkunde in den Händen.
Dennis Arntjen: Aus meinem Unternehmer-Alltag kenne ich die Situation, mit einer neuen Idee unbedingt schnell an meine Kunden herantreten zu wollen. Dafür muss oft ein guter Markenname gefunden werden, der noch nicht als Marke eingetragen ist. Vielleicht möchte ich zum Beispiel meinen Namen patentieren lassen. Kann ich die dafür entsprechende Recherche selber erledigen oder gibt es Gründe, die zwingend dafür sprechen, einen Profi mit dieser Arbeit zu beauftragen?
Thomas Meinke: Sicherlich kann man als Laie die ersten Schritte der Recherche selber erledigen. Die Frage, ob bereits eine identische Marke angemeldet ist, lässt sich mit Hilfe der Datenbank auf der Webseite des DPMA sehr leicht beantworten.
Vollständige Kollisionsrecherchen lassen sich aber als Laie nicht durchführen. Oft werden hier Dinge übersehen oder gar nicht herausgefunden, weil die Erfahrung und die entsprechenden Recherche-Tools fehlen.
Wir sind geübt darin, die entsprechenden Instrumente zu nutzen, haben jahrelange Erfahrung bei der Anmeldung von Marken, und können an den entscheidenden Stellen wichtige Hilfestellungen geben. So passieren weniger Fehler, die Kosten sind sehr überschaubar und der Unternehmer erlebt später keine bösen Überraschungen.
Ich habe das schon oft erlebt. Zum Beispiel hatte ich einmal den Fall, dass der neue Inhaber eines viele Jahre am Markt befindlichen Autohauses unbedingt den Familiennamen gegen ein Kunstwort austauschen wollte. Also hat er aufwendige Leuchtschilder für drei Autohäuser herstellen lassen, den neuen Namen als Domain registriert, eine neue Webseite erstellen lassen und noch viele andere Maßnahmen ergriffen, um den neuen Markenauftritt richtig gut werden zu lassen.
Drei Wochen nachdem alles fertig gewesen ist, bekam das Autohaus Post. Die Abmahnung eines Konkurrenten aus Süddeutschland, der einen sehr ähnlichen Markennamen in der Schutzklasse für den Handel mit Automobilen eingetragen hatte.
Ich konnte an der Stelle nur dafür sorgen, dass mein Mandant – er kam mit der Abmahnung völlig verzweifelt zu mir – seine Werbung nicht sofort abmontieren und vernichten musste, sondern dafür einige Monate Zeit hatte.
Was das alles gekostet hat, kann ich gar nicht genau beziffern. Aber der Schaden wird sicherlich erheblich gewesen sein.
Dennis Arntjen: Mit http://www.Schutzmarke.eu haben Sie ganz aktuell ein neues Portal gestartet. Dort bieten Sie die unkomplizierte Beauftragung der Markenanmeldung sowie eine umfassende Recherche im Vorfeld der Anmeldung. Welche Dinge kann ich als Unternehmer konkret auf Schutzmarke.eu erledigen?
Thomas Meinke: Im Grunde genommen alle die Dinge, die wir schon besprochen haben.
Als Gründer oder Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Anmeldung der entsprechenden Marke zu beauftragen. Außerdem bieten wir mit unserem „Schutzmarke+Paket“ die Möglichkeit, eine entsprechende Recherche in Auftrag zu geben.
Der Vorteil für unsere Mandanten ist ganz klar eine Beschleunigung des Prozesses. Auf unserem Portal fragen wir alle notwendigen Daten ab und erhalten diese gesammelt zur Weiterbearbeitung. Nur wenn es noch offene Fragen gibt, melden wir uns per E-Mail oder telefonisch, um diese zu klären. Ansonsten melden wir die Marke nach ca. einer Woche beim DPMA oder beim Gemeinschaftsmarkenamt an und unser Mandant hält vielleicht schon nach einem Monat seine Urkunde über die Markenanmeldung in den Händen.
Dennis Arntjen: Sie sind als Aussteller auf der Gründermesse DIE INITIALE in Dortmund gewesen. Dort haben Sie sicherlich sehr viele Gespräche mit jungen Gründern und StartUps geführt. Hatten Sie den Eindruck, dass allen diesen angehenden Unternehmern klar ist, welche Bedeutung der Schutz der eigenen Marke hat?
Thomas Meinke: Ja. Wir haben sehr viele Gespräche geführt in denen deutlich wurde, dass im Grunde genommen jedem Gründer klar ist, wie wichtig der Schutz des eigenen Namens ist.
Wir konnten trotzdem viele Tipps geben. So hatten wir beispielsweise einen Unternehmer an unserem Messestand, der eine Plattform starten möchte. Er konnte uns den konkreten Inhalt nicht verraten, da die Idee noch sehr frisch ist und er Angst vor Ideenklau hat. Wir konnten ihm aber trotzdem den wichtigen Hinweis geben, dass er beim Schutz seiner Marke unbedingt darüber nachdenken sollte, nicht nur die naheliegendste Schutzklasse einzutragen, sondern auch die Schutzklasse für Bekleidung zu wählen.
Warum? Internetplattformen bieten sehr oft Merchandising Artikel in Form von T-Shirts und Ähnlichem an. Damit man hier in der Zukunft keine Probleme bekommt, sollte man seine Marke direkt entsprechend eintragen.
Dennis Arntjen: Der digitale Wandel ist in aller Munde und in vollem Gange. Als Rechtsanwalt haben Sie wahrscheinlich einen speziellen Blick auf dieses Thema. Was sind aus Ihrer Sicht die Themen, die im Rahmen der Digitalisierung am drängendsten umgesetzt und beachtet werden sollten?
Als Rechtsanwalt sehe ich zwei wesentliche Punkte:
Viele Impressen sind unvollständig oder schlichtweg falsch. Darauf sollte man als Unternehmer achten, denn ansonsten kommt irgendwann unter Garantie eine entsprechende Abmahnung. Das gilt auch für Angaben zum Datenschutz oder Widerrufsrecht.
Der zweite Punkt betrifft das Urheberrecht. Als Unternehmer sollte man die Rechte Dritter in keinem Fall verletzen. Lieber selbst gute Bilder erstellen lassen oder kaufen, als ein unnötiges Risiko einzugehen. Dabei ist besonders wichtig, dass stets der volle Vor- und Zuname des Fotografen dem Foto beigefügt ist. Wenn frei verfügbare Bilder verwendet werden, dann sollte man unbedingt auf die Vorgaben achten, die der entsprechende Fotograf oder die jeweilige Plattform machen und entsprechende Quellenangaben vornehmen.
Generell kann ich nur jedem Gründer raten, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu befragen, der sich im Urheber- und Internetrecht gut auskennt. Damit ist man als Unternehmer auf der sicheren Seite und geht keine unabschätzbaren Risiken ein.
Thomas Meinke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
www.westfalenpatent.de
Rosa-Luxemburg-Strasse 18
44046 Dortmund
Tel.: 49 231 5 84 19-0
E-Mail: [email protected]
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