Existenzgründer: Förderprogramm Gründercoaching wird ab Mai 2015 fortgesetzt

Gute Nachricht für alle Existenzgründer: Das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ wird nach dem Auslauf des Programms zum 30. April ab Mai 2015 mit eigenen Mitteln der KfW fortgesetzt. Existenzgründer/Innen aus dem gewerblichen Bereich und den freien Berufe können Zuschüsse für Beratung und Coaching erhalten. Neu ist, dass auch Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform antragsberechtigt sind – und dass auch Gründungen im Nebenerwerb förderfähig sind.

Höhe und Konditionen der Zuschüsse bei „Gründercoaching Deutschland“

In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) erhalten Existenzgründer und

Coaching_pixabay_geraltExistenzgründerinnen einen Zuschuss zu Beraterhonoraren in Höhe von 75 Prozent. In den alten Budnesländern, in Berlin und der Region Leipzig sind es 50 Prozent des Beraterhonorars. Insgesamt das Honorar des Beraters maximal 4.000 Euro betragen. Förderfähig sind Beratungsinhalte zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.

Antragsberechtigt sind Gründer, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind. Die Selbstständigkeit kann sowohl im Vollerwerb, als auch dauerhaft im Nebenerwerb ausgeübt werden.

Quelle: KfW.de

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Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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