Existenzgründer und KmU: BAFA Förderung für Beratungen und Schulungen bis Ende 2015 verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderprogramme für Unternehmensberatungen, Informationsveranstaltungen und Schulungen, deren Förderrichtlinien Ende 2014 ausliefen, bis Ende 2015 verlängert. Gefördert werden Existenzgründer und mittelständische Unternehmen, die ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbessern wollen. Ansprechpartner für die Förderprogramme ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zuschüsse für Informationsveranstaltungen und Schulungen

Lebenslanges Lernen ist Ziel der Fer BAFA-Förderprogramme für Unternehmer und StartUps

Lebenslanges Lernen ist Ziel der Fer BAFA-Förderprogramme für Unternehmer und StartUps

Zum Einen gibt es Zuschüsse zur „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops“. Diese Veranstaltungen richten sich sowohl an Existenzgründer – als auch an Unternehmer/-innen, an deren Mitarbeiter und an Freiberufler. Gefördert werden Seminare. Inhouse-Schulungen, Erfa-Tagungen – und Workshops zur Erstellung von Businessplänen.

Es können Zuschüsse für die Kosten der Veranstaltungen gewährt werden. Zuwendungsempfänger ist der Veranstalter der Schulungen. Für die Teilnehmer verringert sich durch die Förderung die Teilnehmergebühr. Sinn des Förderprogramms ist es, dass Existenzgründer, Freiberufler und KmU (kleine und mittlere Unternehmen) kostengünstiges Wissen zur Steigerung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit erhalten.  Veranstalter müssen ihre Kostendeckungslücke bei Beantragung der Zuschüsse nachweisen. Weitere Infos hier

Beratungsförderung

Gefördert werden Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe, wenn diese mindestens ein Jahr am Markt bestehen, weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro haben (bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro). Es können in den alten Bundesländern bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bezuschusst werden – maximal 1.500 Euro. In den neuen Bundesländern sind es maximal 75 Prozent bei maximal 1.500 Euro insgesamt. Weitere Infos hier

Die Förderprogramme werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Im Jahr 2014 konnten mit insgesamt 22 Millionen Euro fast 14.000 Beratungen und etwa 3.800 Informations- und Schulungsveranstaltungen bezuschusst werden. Anfang 2015 wurden die Förderprogramme bis Ende 2015 verlängert.

Das Besondere an den BAFA-Förderungen ist, dass der Antrag auf Förderung nach erfolgter Beratung bzw. Schulung gestellt wird. Bei den Schulungen kann der Veranstalter einen Zuschuss von maximal 1.200 Euro erhalten. Bei Workshops sind es bis zu 300 Euro pro Teilnehmer.

Ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen, den Richtlinien und der Antragstellung finden Interessierte online unter www.beratungsfoerderung.info.

Bildquelle: Morguefile_kconnors

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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