Förderprogramm für Existenzgründer und Jungunternehmen: KfW-Gründercoaching

Bei der Gründung einer selbständigen Existenz warten viel Herausforderungen auf den Jungunternehmer: betriebswirtschaftliche Entscheidungen, Auftragssteigerung, Mitarbeiterfragen, Geschäftsfelderweiterung oder -anpassung. Für diese entscheidenden Schritte und Entscheidungen gibt es seit einigen Jahren ein Förderprogramm, dass die Beratungsleistungen für Gründer und Jungunternehmen bis zum 5. Jahr großzügig bezuschusst: das KfW Gründercoaching Deutschland.

Das Gründer-Portal foerderland.de erläutert die wichtigsten Eckpunkte des Zuschuss-Programms:

  • Zielgruppe:
    Angesprochen werden Selbständige, Freiberufler und Jungunternehmen bis zum 5. Jahr nach Gründung oder Übernahme. Bei Freiberuflern darf die Dienstleistung keine Unternehmensberatung darstellen. Die Tätigkeit muss wirtschaftsnah sein.
  • Inhalte:
    Gefördert werden folgende Beratungsinhalte: Optimierung des Businessplans, Markt- und Vertriebsstrategien, Vorbereitung von Finanzierungs- und Genehmigungsgesprächen. Begonnen werden darf nur nach der Gründung. Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen dürfen nicht überwiegend beraten werden.
  • Förderhöhe:
    Förderfähig sind Tagessätze des Unternehmesnberaters bis zu 800 Euro für 8 Stunden. Das Gesamthonorar darf 6.000 Euro nicht übersteigen. Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe 50 Prozent. Es gibt höhere Zuschüsse (75 Prozent) für Beratungen in den neuen Bundesländern und in Lüneburg.
  • Förderhöhe bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit:
    innerhalb des ersten Jahres nach Gründung werden 90 Prozent der Beratungskosten übernommen, wenn zuvor ALG I oder ALG II (Hartz IV) bezogen wurde. Das maximale, förderfähige  Gesamthonorar des Unternehmensberaters liegt bei 4.000 Euro, der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro. Diese Förderung gilt für Gesamtdeutschland.

Weitere Informationen bei der KfW

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