Ich-AG war ein Erfolg: 60% auch heute noch selbständig

Die Hartz-Reformen stehen auch fünf Jahre nach Einführung ungebremst in der Kritik, doch ausgerechnet das einzige Insrument, das wirklich erfolgreich war, wurde 2006 eingestellt: die Ich-AG (Einführungsjahr 2003). Jüngste Zahlen belegen wieder einmal: die Förderung von Selbständigkeit war richtig, 60% sind heute weiterhin selbständig – und nur 20% rutschten wieder irgendwann in die Arbeitslosigkeit.

Es ist wirklich deprimierend. Bis 2006 nutzten viele Arbeitslose die Förderung über das Arbeitsamt, sich mit einer selbständigen Existenz aus der Perspektivlosigkeit zu befreien. Bis 2006 gab es dafür zwei Instrumente: die Ich-AG, besonders geeignet für Geringverdiener, und das Überbrückungsgeld, das zwar viel kürzer gezahlt wurde, dafür aber höher lag.

Der große Unterschied zum jetzigen Gründungszuschuss: man konnte sich auch am letzten Tag des Arbeitslosemgeld-Bezuges noch selbständig machen. Heute braucht man 90 Tage Restanspruch auf ALG I.

Zweiter Unterschied: vor Hartz IV gab es keinen Unterschied zwischen Kurzzeit- und Langzeitarbeitslosen. Die Ich-AG nutzten vor allem Arbeitslosenhilferbezieher, da es sich hierbei um einen monatlichen Festbetrag handelte, der nicht abhängig war von der Höhe des monatlichen Arbeitslosengeld-Bezuges. Überbrückungsgeld war geeignet für Arbeitslose mit zuvor gutem Einkommen.

Ein dritter Unterschied: über das Arbeitsamt konnte man sich ein Jahr lang bedarfsgerecht coachen lassen, für bis zu 1.000 Euro. Seit Gründungszuschuss müssen 10 Prozent des Coachings selbst getragen werden, außerdem sind die Coachinginhalte weitaus begrenzter. – Das Gute: es können heute 4.000 Euro für Coaching eingesetzt werden!

Ebenfalls ein wichtige Unterschied zu heute: durch zahlreiche Fortbildungsprogramme wurden die Existenzgründer darin unterstützt, ihren Businessplan zu erstellen, Buchhaltung zu verstehen und sich allgemein in die neue Lebensform einzufinden.

Besonders gravierend wirkten sich die 90 Tage aus, die noch an Restanspruch bestehen müssen. Da man einige Monate braucht, um zu verstehen, dass man keine Chance auf eine adäquate Stellung mehr hat, und da die Umorientierung zur Selbständigkeit keine Kleinigkeit ist, ist häufig die Frist schon verstrichen, bevor ein Gründungs-Entschluss gefasst werden kann.

So gingen die Zahlen der Gründungen nach Abschaffung von Ich-AG und Überbrückungsgeld direkt im Folgemonat – und bis heute – drastisch zurück, nachdem der erste Einbruch schon vorlag, als Hartz IV engeführt wurde, und Langzeitarbeitslose von der Förderung ausgeschlossen wurden.

Die Zahlen der Ich-AG im Überblick:

  • 60 Prozent der Ich-AG-Gründer sind weiterhin selbständig
  • Weitere 20 Prozent der Ich-AG-Gründer sind irgendwann in eine sozialversicherungspflichtige Stelle gewechselt
  • Ich-AG-Gründer schufen pro Selbständigkeit im Durchschnitt 0,16 neue Jobs

Überbrückungsgeld

  • 67 Prozent der Gründer mit Überbrückungsgeld sind weiterhin selbständig
  • Weitere knapp 25 Prozent der Gründer mit Überbrückungsgeld sind in eine sozialversicherungspflichtige Stelle gewechselt
  • Gründer mit Überbrückungsgeld schufen pro Selbständigkeit im Durchschnitt 0,8 neue Jobs.

Quelle: Focus

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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2 thoughts on “Ich-AG war ein Erfolg: 60% auch heute noch selbständig

  • Reply Claudia Engelberts 23. März 2010 at 12:05

    Sicher war nicht alles an der Änderung der Programme wirklich gut, aber zu der vom arbeitsamt finanzierten Beratung bleibt noch zu sagen, dass der Stundensatz des Beraters nicht höher als 50,00 € liegen durfte, da konnte man kaum auf Begeisterung seitens der Berater hoffen, und die Förderung erfolgte ganz nach Haushaltslage…ich hatte derzeit mal eine Kundin, die bekam 2500,00 € an Beratung gefördert, und ganz zum Schluss wollte bei einem Kunden die Agentur noch ganze 80,00 € geben, es gab keinen Rechtsanspruch und keinerlei Sicherheit in Bezug auf die Förderhöhe. Dann doch lieber Gründercoaching mit klaren Bewilligungskriterien für alle, und einem Stundensatz, für den auch gute Berater gerne arbeiten, und einen zeitlichen Rahmen, der nachhaltige, gute Beratungsprozesse ermöglicht.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 23. März 2010 at 21:02

      Das ist allerdings wahr – so hat jedes Ding (mindestens) zwei Seiten.Vielen Dank für die wichtige Ergänzung!

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