Im Juni 2009 hat die Bundesagentur für Arbeit nach vorläufigen Zahlen 11.412 mal den Gründungszuschuss vergeben und insgesamt 1.453 Gründer mit Einstiegsgeld unterstützt. Anspruch auf Gründungszuschuss haben nur Arbeitslosengeld I-Empfänger – Einstiegsgeld kann die Arge bzw. der Kreis/ die Kommune bei positiver Beurteilung ALG II-Empfängern (Hartz IV-Beziehern) gewähren.
Im Mai 2009 erhielten insgesamt 12.708 Existenzgründer eine Förderung für den Start-Up. Auch im Januar und April lagen die Gründungs-Zahlen aus der Arbeitslosigkeit etwas höher als im Juni, doch es ist davon auszugehen, dass sich nach den heißen Sommermonaten die Zahlen wieder steigern.
Das Internet-Portal www.gruendungszuschuss.de, das diese Zahlen veröffentlichte, rechnet damit, dass im gesamten Jahr 138.000 Gründungen mit dem Gründungszuschuss gefördert werden – und 19.000 mit dem Einstiegsgeld.