Wohngeld für Selbständige

Das Internetportal akademie.de gibt laufend gute Tipps rund um die Selbständigkeit – und bietet interessante Workshop Angebote. Heute bekam ich einen akademie-Newsletter zum Thema: Wohngeld für Selbständige. Hier eine Zusammenfassung, die alle Selbständigen interessieren könnte, die als Mieter oder Eigentümer

zwischen einem Viertel und einem Drittel ihres monatlichen Nettoeinkommens für Kaltmiete ausgeben:

  • Bei Mietern heißt Wohngeld  Mietzuschuss – bei Wohneigentümern Lastenzuschuss
  • Voraussetzungen für Wohngeld ist immer, dass der Wohnraum selbst bewohnt wird – und die Kosten selbst getragen werden
  • Familienangehörige werden berücksichtigt, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. WG-Partner und nicht verheiratete Partner gelten nicht als Familienangehörige -jedoch Onkel, Tanten, Schwiegerkinder
  • ALG-II-Empfänger haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Wohngeld. Auch BAföG- und Berufsausbildungsbeihilfe-Bezieher sind ausgeschlossen
  • Ist das Einkommen geringer als die Miete,  kann der Antrag abgelehnt werden
  • Anspruch und Höhe des Wohngeldes sind abhängig von der Familiengröße, der Höhe des Geamteinkommens und der Höhe der Miete bzw. der Belastung

Wohngeld für Selbständige

  • Für die Berechnung der Einkünfte ist der Gewinn maßgeblich
  • Der Gewinn ist in der Bilanz ausgewiesen bzw der Überschuss der Betriebseinnahmen über den Betriebsausgaben ist entscheidend
  • Anspruch auf Wohngeld hat nur der, der für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann, also ein Mindesteinkommen erzielt
  • Das dafür notwendige Mindesteinkommen berechnet sich folgendermaßen: Sozialhilferegelsatz + Miete (Belastung) + Nebenkosten= Mindesteinkommen
  • Schwankende Einkommen: Wohngeld kann nur für zukünftige Monate beantragt werden. Die Plausibilitätsprüfung der Wohngeldstelle erfolgt bei Selbständigen anhand eines rückwirkenden Zeitraums
  • Steigende Einkommen sind der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen.
  • Selbständige sollten immer dann Wohngeld beantragen, wenn eine schlechte Auftragslage in naher Zukunft absehbar ist. Die dem Antrag beigelegte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten Quartale dient als Berechnungsgrundlage
  • Ist das gezahlte Wohngeld zu hoch ausgefallen, muss es zurückgezahlt werden – ist es zu niedrig, kann ein Erhöhungsantrag gestellt werden
  • Existenzgründer müssen ihre Gewinne möglichst realistisch einschätzen
  • Sobald erste Betriebsergebnisse vorliegen, sollte der Jungunternehmern seine Schätzwerte überprüfen, um Rückzahlungen zu vermeiden
  • Wohngeld wird nur für den Wohnanteil einer Wohnung gezahlt – nicht für gewerblich genutzten Raum (z.B. das Arbeitszimmer)
  • Selbständige mit schwankendem Einkommen müssen eventuell alle zwei Monate einen neuen Antrag stellen. Nur ein sehr guter Überblick kann verhindern, dass Ansprüche nicht genutzt werden bzw. Rückzahlungen anfallen werden.

Der komplette Artikel in akademie.de

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

24 thoughts on “Wohngeld für Selbständige

  • Reply Lisa 16. März 2009 at 12:24

    Ich bin der Meinung das es sich unter diesen Umständen nicht lohnt überhaupt etwas zu beantragen. Man hat mehr Scherereien al Nutzen davon. auch wenn es mit den Einnahmen schwankt, gedenke ich keinesfalls mir dies Abhängigkeit anzutun!

  • Reply Eva Ihnenfeldt 16. März 2009 at 16:22

    Ja, Deutschland ist wahrlich kein Freund der Selbständigen… in Dänemark z.B. sind alle Selbständigen normal in die Sozialsysteme integriert: mit Krankenversicherung und Altersvorsorge – bei uns ist es immer ein Spießrutenlauf, wenn Selbständige Unterstützung brauchen. Gut für uns alle ist das nicht!

  • Reply MIke 13. August 2009 at 19:49

    ja, die Selbständigen sind echt arm dran in Deutschland, da gibt es die Oberschicht, Mittelschicht und die UNterschicht.. die Selbständigen haben weniger Rechte als ALG2 Empfänger, müssen Buckeln ohne Ende, und wenn 1 Cent bei Finanzamz fehlen sollte, bekommt man Post mit Vollstreckungsankündigungen. Man muss auch seine Familie ernähren, Finanzamt und die anderen Vereine sind hier ganz einfach nur im Weg. Der Staat sollte den Selbständigen nicht nur Versicherungs-/Steuertechnisch behilflich sein, sondern auch sie bei der Auftragsbeschaffung unterstützen. Die Hand rausstrecken und nach der Kohle schreien das können sie, aber helfen? Nur mit Hartz 4.. Der Staat schaufelt sich doch damit selber ein Grab.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 14. August 2009 at 10:40

      Wenn wir uns nicht politisch einbringen, wird sich da nie etwas ändern, fürchte ich…

  • Reply Michael Schmid 13. Februar 2010 at 12:19

    Ich wußte gar nicht, daß man als Selbständiger Wohngeld beziehen kann. Danke für diese Information.

  • Reply Mathias 28. Mai 2010 at 12:44

    Ihr Heulsusen! So ein Wohngeldantrag ist bei ordentlicher Buchführung innerhalb von 1-2 Stunden bearbeitet! Deutschland hat eine der besten Sozialgesetzgebungen der Erde! Meine Meinung: Geht mal ne Woche nach Afrika damit ihr wieder wisst wie gut es euch Wohlstandszynikern geht und welch einen Luxus ihr hier habt! dass es sogar für Unternehmen „Wohngeld“ gibt.

    Wie viele Länder auf der Erde können sich diesen Luxus leisten?

  • Reply Eva Ihnenfeldt 28. Mai 2010 at 18:29

    Ich arbeite ja als Coach für Gründer und Startups in einem Netz aus vielen kleinen Unternehmen. Was man da so mitbekommt an Krisen, Schwankungen und Abhängigkeiten, ist wirklich nicht ohne. Und als typische Heulsusen würde ich Selbständige nun wirklich am allerwenigsten beschreiben! Eher als „Selbstausbeuter“, die erst dann Hilfe annehmen, wenn sie wirklich nicht mehr weiterwissen.
    Und ein Wohngeldantrag als Selbständiger in ein/ zwei Stunden? Mag ja sein, ich habe es nicht probiert, kenne auch niemanden, der da Erfahrungen hat.

  • Reply Marina Meintschel 26. November 2010 at 17:07

    hallo zusammen,

    ich schaue auch gerade wegen info wohngeld.ich bin im 4.jahr selbst und ständig unterwegs und habe weniger zum leben als h.4.-empfänger.wir,die arbeiten wollen bekommen wenig hilfe vom staat.die kleinen geschäfte sterben in deutschland aus ohne unterstützung.warum bekommen die faulen immer alles in den hintern…die bekommen auch für neugeborene ein haufen kohle,die brauchen keinen kinderwagen aus 2 ter hand.in mein geschäft kommen fast nur arbeitnehmer und selbstständige kaufen.wenn in dresden der tourismus nicht wäre würden wir noch schneller sterben.

  • Reply markus geiß 23. Oktober 2012 at 13:16

    ich bin seit mai 2012 selbständig. habe bis jetzt einen gründerzuschuss erhalten der absolut nicht die kosten deckt die ich zu zahlen habe. meine sozialkosten inklusive wohnkosten belaufen sich auf ca. 1500 euro.
    die auftrtagslage ist im moment gleich null, da ich mich im moment immer noch im aufbau des betriebes befinde. welche möglichkeiten habe ich finanzielle unterstützung zu erhalten

    grüße

  • Reply Gregor 7. November 2013 at 10:46

    Danke für die Info. Ich wusste das nicht. Wer neu und „klein“ anfängt, für den ist das bestimmt eine gute Möglichkeit. Egal ob Scherereien oder nicht. Alles was Kosten dämpft ist in der Startphase wichtig.

  • Reply Michael 17. Januar 2014 at 00:34

    Ein sehr spannendes Thema. Fakt ist, dass Selbständige in Deutschland einem viel größeren Bürokratieaufwand ausgesetzt sind als Nichtselbständige.

    Die Frage ist dann, ob sich der ganze Aufwand für die paar Kröten lohnt? Vielleicht sollte man die Zeit lieber in sein eigenes Geschäft stecken?

  • Reply Rick O'Sheh 13. Januar 2015 at 21:40

    In die Mühlen des Sozialapparates gerät man sehr schnell. In meinem Fall: Pleite des Arbeitgebers–>1 Jahr Transfergesellschaft–>Arbeitslosigkeit. Da ich vorher bereits wegen gesundheitlicher Probleme nur eine halbe Stelle als Entwickler hatte, ist das Geld jetzt bei 3 Schulkindern, Haus und Hund sehr knapp, und plötzlich muß ich mich mit 50 zum ersten Mal in meinem Leben mit Themen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bildung und Teilhabe beschäftigen. Ich habe einige Buchveröffentlichungen laufen die monatlich einige zehn Euro bringen, und nebenher arbeite ich jetzt freiberuflich hin und wieder als Übersetzer (EN–>DE–>EN), wobei im Monat zusammen geschätzt 150 Euro Netto herumkommen. Dafür möchte die Stadt vor Bewilligung des Wohngeldes einen Nachweis oder einen Businessplan. Ich bin kurz davor, zu einem Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens zu mutieren. Das würde unfassbare Mengen an Zeit und kreativer Intelligenz freisetzen. Aktuell fühle ich mich als Vollzeit Antragsbearbeiter.

    Vergleiche mit Afrika sehe ich als wenig hilfreich – schließlich sind wir eines der wirtschaftlich erfolgreichsten Länder der Erde, und es geht mehr um die Frage welche Art von Gesellschaft wir wollen. Ich habe mich z.B. nie aus der öffentlichen Krankenversicherung ausgeklinkt, wie es viele Kollegen gemacht haben, die kurzfristig Geld gespart haben, und jetzt jaulen. Ich denke Europa, wo es am besten ist, steht für eine Balance aus Solidarität und Vorsorge auf der einen und Freiheit und Risiko auf der anderen Seite. In der Wirtschaft, aber auch in ganz anderen Lebens- und Politikbereichen. Mir haben die heute in Berlin gesetzten Zeichen sehr gut gefallen. Deutschland als liebenswertes Land! Wer hätte so etwas vor 30 Jahren gedacht… aber das ist ein anderes Thema.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 14. Januar 2015 at 11:45

      Danke für diesen so wichtigen Beitrag! Mich erschüttert es immer wieder, wie viele Vorurteile bei den „Arbeitsplatzbesitzern“, gutsituierten Rentnern und Doppelverdienern vorhanden sind gegenüber denen, die vom Schicksal herauskatapultiert wurden aus der Komfortzone. Wohngeld scheint in der Zwischenzeit vor Allem zum Verhinderungsgeld geworden zu sein – und das bei den hohen Wohnkosten in Großstädten! Aber es stimmt, im Vergleich auch zu den USA; wo Kranke, Kriegs-Veteranen, Alleinerziehende, Arbeitslose und gescheiterte Unternehmer ins Elend entlassen werden, leben wir wahrlich in einem liebenswerten Land – möge es so bleiben!

  • Reply Friedrich B. 6. Juli 2015 at 23:44

    Interessant ist, dass die etwas merkwürdige Methode, Staatsliquidität mittels privater Anleihen zu generieren, das Wohngeld und andere soziale Systeme wahrscheinlich, eventuell vielleicht erst möglich macht.
    Denn dem Gläubiger ist es egal, wo zinsbelastetes Geld eingesetzt wird. Ein guter Nebeneffekt des Zinssystems!
    Hier daher eine Frage: Umverteilung vom Staat zum Immo-Anteilseigner mittels Wohngeld, ist das sinnvoll?
    Entsteht hier wirklich Entlastung/ Umverteilung?
    Liebe Grüße
    Danke für die guten Beiträge

    • Reply Eva Ihnenfeldt 7. Juli 2015 at 10:07

      Vielen vielen Dank für diesen intelligenten Kommentar, lieber Herr Friedrich. Und danke für das Lob! Ich wünsche mir, dass wir dank Leser wie Ihnen immer besser werden

  • Reply Omid 28. Juli 2015 at 17:58

    Hallo,hier steht für die Berechnung der Einkünfte ist der gewinn maßgeblich,aber bei meinem Wohngeldsantrag wurde Sonderabschreibung(Afabetrag) dem Gewinn zugerechnet und dadurch ist die Einkünfte Höher ausgefallen dementsprechend Anspruch Auf Wohngeld geringer,nun jetzt weiss nicht ob es Sinn mach Widerspruch einzulegen. Grüße

  • Reply Doris Haase 6. Juli 2016 at 17:15

    Ich finde es interessant, dass die Wohngeldstelle ein Mindesteinkommen erwartet, sonst wird sie nicht tätig. Bei mir ist es so, dass die Warmmiete etwa 900 Euro beträgt (2 Personen). Das notwendige Mindesteinkommen läge dann bei ca. 1600 Euro. Aber bei 1500 Euro Einkommen ist Schluss mit Wohngeld. Das würde bedeuten, einen Antrag auf Hartz 4 zu stellen. Das würde ich aber nicht bekommen, da mein Vermögen zu hoch ist. Das müsste ich erst verbrauchen. Das möchte ich aber nicht, da ich nur eine relativ kleine Rente habe und mir auch in Zukunft vielleicht noch einen Zahnarzt leisten können möchte… Verkehrte Welt!

    • Reply Eva Ihnenfeldt 19. Juli 2016 at 16:37

      Ja, wirklich verkehrte Welt. Danke für diesen wichtigen Hinweis! Kleiner Tipp: Vielleicht kann man sagen, dass man das Einkommen über „Sachleitungen“ erhöht – z.B. regelmäßige Spenden von den Eltern oder vom Lebenspartner oder so. Weiß aber nicht, ob das geht…

  • Reply Farbenlehre 28. November 2016 at 08:13

    Ja, das geht!! Ich habe als Alleinerziehende ein Master-Zweitstudium durchgeführt. Weder Bafög noch Hartz IV gibt es für ein Zweitstudium. Mein Einkommen betrug zu wenig! Den Höchstsatz Wohngeld (150 Euro) bekam mich mit dem Argument, „Spenden“ zu erhalten, und konnte damit, mit 690 Euro/Monat aus Wohngeld, Unterhalt vom Vater und Hartz IV fürs Kind, mehr schlecht als recht überleben.
    Heute bin ich selbständig im Aufbau und möchte weg vom Hartz IV, das wir jahrelang nebenbei brauchten! Das Bruttoeinkommen entspricht den Wohngeldbedingungen. Mein Kind geht an die Waldorfschule (Schulgeld:-) und die hohen Krankenkassenkosten für Selbständige brechen einem das Genick – ohne diese könnte ich uns endlich allein finanzieren. Was gibt es noch für Möglichkeiten an Unterstützung??

    • Reply Eva Ihnenfeldt 28. November 2016 at 20:20

      Das ist ja unfassbar, dass es so schwer gemacht wird, Wohngeld zu bekommen – wenn doch damit Hartz IV überflüssig wird. Der Amtsschimmel ist manchmal wirklich gruselig. Vielen Dank für die Ergänzung – ganz sicher gibt es viele Selbstständige, die die gleichen Probleme haben und mit Windmühlen kämpfen bei einem eigentlich doch simplen Anliegen: Einkünfte aus Selbstständigkeit ebenso behandeln wie Einkünfte aus anderen Quellen wie Unterhalt oder Gehalt. Halte durch und gib nicht nach!!

  • Reply BGVV 5. Oktober 2021 at 14:14

    Selbstständige haben weniger Rechte als ALG2-Empfänger, müssen ohne Ende humpeln, und wenn 1 Cent bei der Finanzamz fehlt, bekommt man per Post Vollstreckungsbescheide. Auch muss man seine Familie ernähren, das Finanzamt und die anderen Vereine stehen hier nur im Weg.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 6. Oktober 2021 at 12:49

      Ja, und darum machen sich auch so wenige selbstständig. In skandinavischen Ländern sind Selbstständige ganz normal in die Sozialversicherungssysteme eingegliedert. Das ist viel moderner und angepasster an die digitale Zeitenwende…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert