Das Verwaltungsgericht Kiel hat im Februar 2013 entschieden, dass Facebook-Nutzer in Deutschland keine Fake Namen verwenden dürfen, um ihre Identität zu verschleiern. Facebook darf weiterhin verlangen, dass man im Profil den echten Vor- und Nachnamen angibt. Andernfalls droht die Sperrung des Accounts durch den Betreiber.
Der Datenschützer Thilo Weichert und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hatten sich bemüht, dass Facebook Nutzer Pseudonyme angeben dürfen. Facebook sollte ein Zwangsgeld von 20.000 Euro zahlen, falls es gegen dieses deutsche Recht auf Anonymität verstößt.
Doch das Landesgericht urteilte, dass Facebook nicht nach deutschem Datenschutzrecht zu behandeln sei, da sich der europäische Standort in Irland befindet. Facebook darf also weiterhin Accounts sprerren, deren Nutzer Fake Namen verwenden. Falls das Konto gesperrt wurde, muss der Nutzer einen amtlich ausgestellten Personalausweis an Facebook per Kopie übermitteln, damit der Account wieder freigeschaltet wird.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein will auf jeden Fall in Berufung gehen.
Quelle: www.wallstreetjournal.de
Dirk Jakobs liked this on Facebook.