Facebook darf weiterhin wegen Fake Namen den Account sperren

Das Verwaltungsgericht Kiel hat im Februar 2013 entschieden, dass Facebook-Nutzer in Deutschland keine Fake Namen verwenden dürfen, um ihre Identität zu verschleiern. Facebook darf weiterhin verlangen, dass man im Profil den echten Vor- und Nachnamen angibt. Andernfalls droht die Sperrung des Accounts durch den Betreiber.

Der Datenschützer Thilo Weichert und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hatten sich bemüht, dass Facebook Nutzer Pseudonyme angeben dürfen. Facebook sollte ein Zwangsgeld von 20.000 Euro zahlen, falls es gegen dieses deutsche Recht auf Anonymität verstößt.

Doch das Landesgericht urteilte, dass Facebook nicht nach deutschem Datenschutzrecht zu behandeln sei, da sich der europäische Standort in Irland befindet. Facebook darf also weiterhin Accounts sprerren, deren Nutzer Fake Namen verwenden. Falls das Konto gesperrt wurde, muss der Nutzer einen amtlich ausgestellten Personalausweis an Facebook per Kopie übermitteln, damit der Account wieder freigeschaltet wird.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein will auf jeden Fall in Berufung gehen.

Quelle: www.wallstreetjournal.de

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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