Am Freitag, dem 12. April 2024, hat der Deutsche Bundestag für eine Reform des Namensrechts gestimmt. Dieses war bisher in Deutschland besonders restriktiv im Vergleich zu anderen Ländern. Künftig können Ehepaare auch gemeinsam einen Doppelnamen tragen. In diesem Fall können auch die gemeinsamen Kinder den Doppelnamen erhalten. Dreifach- oder gar Vierfachnamen bleiben bei Eheschließungen von zwei Doppelnamen-Trägern weiterhin verboten. Doch die Namensänderungs-Möglichkeiten gehen noch weiter:
Weitere Namensänderungen mit familiärem Bezug
Ab dem 1. Mai 2025 sollen weitere Namensänderungen möglich sein mit familiärem Bezug, also Änderungen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben. Nicht nur Paare, auch Kinder bekommen dann mehr Entscheidungsfreiheit. Volljährige Kinder sollen dann unkompliziert vom Nachnamen des einen Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.
Selbstbestimmungsgesetz
Beim Selbstbestimmungsgesetz sollen an dem 1. November 2024 Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern dürfen, auch ohne ärztliche Bescheinigung. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können.
Quelle: WDR vom 12.04.23 zur Liberalisierung des Namensrechts