Gerade Existenzgründer sind häufig verunsichert, welche Formen der Kundenansprache überhaupt noch erlaubt sind. Das Unternehmer-Magazin Markt und Mittelstand gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln bei der so genannten „Kalt-Akquise“
1. Adressenkauf
Grundsätzlich ist der Erwerb oder die Miete von Adressen erlaubt. Der Kunde kann allerdings jederzeit der Nutzung seiner Daten widersprechen – auch wenn er früher sein Einverständnis erteilt hatte. Darum ist es beim Adressenkauf wichtig, auf einen seriösen Anbieter zu achten. Bei Versendung der ersten Werbung sollten Sie Ihre Adressaten auf ihr Recht hinweisen, der Werbung zu widersprechen. Geben Sie auch an, woher Sie die Adresse bezogen haben.
2. Adressenverkauf
Zurzeit ist es noch erlaubt, Basisdaten von Kunden als Liste weiterzugeben – also auch zu verkaufen. Dieses Recht soll allerdings gestrichen werden. Es ist empfehlenswert, ein schriftliches Einverständnis einzuholen, wenn Sie Adressen weitergeben wollen.
Die Basisdaten sind:
- Zugehörigkeit zu einer Personengruppe
- Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung
- Name
- Titel
- akademische Grade
- Anschrift
- Geburtsjahr
3. Werbebrief per Post
Werbebriefe mit einer persönlichen Adresse sind immer erlaubt – es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich der Zusendung. Falls man Teiladressen angibt wie „Bewohner des Hauses Schillerstraße 5“, ist die Rechtslage unklar. In der Regel stellt die Post diese Infobriefe nicht zu, wenn ein Briefkasten-Aufkleber gegen unerwünscht Werbung angebracht ist.
4. Werbung per E-Mail, SMS oder Fax
Diese Werbeformen sind nur nach vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Doch es gibt für E-Mail- und Fax-Werbung Ausnahmen. Zulässig sind diese Kundenansprachen, wenn
- die Kundenadresse aus einem Geschäftsvorgang mit dem Kunden stammt
und - die Werbung dieser Werbeform ähnliche Angebote enthält
und - jede Werbung die Möglichkeit enthält, die Mail bzw. die SMS abzubestellen
5. Telefonakquise
Bei privaten Kunden sind Werbeanrufe nur erlaubt, wenn der Kunde das Einverständnis erteilt hat. Mit unterdrückter Rufnummer darf nicht angerufen werden.
Geschäftskunden können dann angerufen werden, wenn es berechtigt ist anzunehmen, dass das Einverständnis des Kunden zu erwarten ist
6. Vertreterbesuch
Vertreter dürfen unangemeldet klingeln. Es sei denn, dass ein Schild angebracht ist, dass dies unerwünscht ist. Dann dürfen sie es nicht.
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