Das Landgericht Duisburg hat dem Online Redakteur Rasmus Meyer 5 Tage Beugehaft angedroht falls er nicht den Behörden die Daten eines Bewertungsportals Nutzers herausgibt. In dem Portal für Klinikbewertungen war ein diffamierender Kommentar von dem Redakteur zwar gelöscht worden – doch die Identität des Schreibers wollte er nicht herausgeben – nun gab Meyer nach.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Verfasser der Bewertung üble Nachrede vorgeworfen. Dieser hatte 2011 eine Ärztin auf der Seite Klinikbewertungen.de negativ bewertet, die sich verunglimpft sah und daraufhin Strafanzeige erstattete. Die Redaktion von Klinikbewertungen.de löschte zwar unverzüglich den Kommentar, wollte jedoch die Identität des Verfassers schützen.
Nun hat das Landgericht Duisburg den Beschluss gefasst dass eine Beugehaft von fünf Tagen angeordnet wird. Daraufhin beschloss die Redaktion des Bewertungsportals, der Forderung nachzugeben. Beugehaft kann auch wiederholt verhängt werden – theoretisch bis zu einem Höchstmaß von sechs Monaten.
Bei klassischen Medien war es bisher üblich den Redakteuren ein Zeugnisverweigerungsrecht zuzustehen. Doch das Landgericht Duisburg traf die Feststellung, dass ein Bewertungsportal kein journalistisches Angebot sei und sich darum nicht auf „Informantenschutz“ berufen könne. Es gäbe dort keine typischen Elemente eines Blogs oder andere journalistische Inhalte. Die Seite sei ein typisches Konsumenten-Portal.
Der Fall ist bisher einzigartig und hat bedeutende Konsequenzen. Bewertungsportale wie kununu (Arbeitgeberbewertungen), qype und spickmich.de (Lehrerbewertungen) leben davon, dass Nutzer unter dem Schutz eines Pseudonyms schreiben können. Zwar werden Bewertungen geprüft und unzulässige Bewertungen auf Antrag gelöscht, doch die Preisgabe der Identität wird sicher dazu führen dass vieles nicht mehr gesagt/ geschrieben wird aus Angst vor Strafverfolgung.
Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten
Beugehaft für Foren-Redakteur? Er wollte Nutzerdaten nicht herausgeben http://t.co/qkfs1TmWgZ
Beugehaft für Foren-Redakteur? Er wollte Nutzerdaten nicht herausgeben http://t.co/eQq2a4q8HI
Beugehaft für Foren-Redakteur? Er wollte Nutzerdaten nicht herausgeben http://t.co/hlok44QkuJ
Dieser Vorgang ist für mich ein absoluter Skandal. Das Zeugnisverweigerungsrecht muss selbstverständlich auch für Bewertungsportale gelten!. Dieser Gerichtsbeschluss öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor.
Anscheinend ist im Moment die Jahreszeit „Willkür Tür und Tor“ eingeleitet, in vielerlei Hinsicht. Es wird Zeit dass Gesetzgebung (Parlament und Sachverständige) einen demokratischen Schulterschluss mit den Bürgern finden, um auch in der „virtuellen Welt“ nach demokratischen Grundsätzen leben zu können.
Ich fürchte nein, auch ich als Blogger wäre wohl gezwungen gewesen, die Infos herauszugeben – übrigens dulden wir in den SteadyNews keine anonymen Kommentare, wir sind also raus aus dem Spiel…
Falsche und bösartige anonyme Arbeitgeberbewertungen können geschäftschädigend sein. Ich glaube nicht, dass etwa kununu überhaupt irgendwas prüft. Nicht mal ob es stimmt, dass der Eintragende überhaupt beim „bewerteten“ Unternehmen arbeitet. Das wäre aber das Mindeste was man verlangen muss.
[…] können die Fans via Facebook Login am Standort des Unternehmens kostenfrei WLAN nutzen…Beugehaft für Foren-Redakteur? Er wollte Nutzerdaten nicht herausgeben Das Landgericht Duisburg hat dem Online Redakteur Rasmus Meyer 5 Tage Beugehaft angedroht falls er […]