Beugehaft für Foren-Redakteur? Er wollte Nutzerdaten nicht herausgeben

Das Landgericht Duisburg hat dem Online Redakteur Rasmus Meyer 5 Tage Beugehaft angedroht falls er nicht den Behörden die Daten eines Bewertungsportals Nutzers herausgibt. In dem Portal für Klinikbewertungen war ein diffamierender Kommentar von dem Redakteur zwar gelöscht worden – doch die Identität des Schreibers wollte er nicht herausgeben – nun gab Meyer nach.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Verfasser der Bewertung üble Nachrede vorgeworfen. Dieser hatte 2011 eine Ärztin auf der Seite Klinikbewertungen.de negativ bewertet, die sich verunglimpft sah und daraufhin Strafanzeige erstattete. Die Redaktion von Klinikbewertungen.de löschte zwar unverzüglich den Kommentar, wollte jedoch die Identität des Verfassers schützen.

Nun hat das Landgericht Duisburg den Beschluss gefasst dass eine Beugehaft von fünf Tagen angeordnet wird. Daraufhin beschloss die Redaktion des Bewertungsportals, der Forderung nachzugeben. Beugehaft kann auch wiederholt verhängt werden – theoretisch bis zu einem Höchstmaß von sechs Monaten.

Bei klassischen Medien war es bisher üblich den Redakteuren ein Zeugnisverweigerungsrecht zuzustehen. Doch das Landgericht Duisburg traf die Feststellung, dass ein Bewertungsportal kein journalistisches Angebot sei und sich darum nicht auf „Informantenschutz“ berufen könne. Es gäbe dort keine typischen Elemente eines Blogs oder andere journalistische Inhalte. Die Seite sei ein typisches Konsumenten-Portal.

Der Fall ist bisher einzigartig und hat bedeutende Konsequenzen. Bewertungsportale wie kununu (Arbeitgeberbewertungen), qype und spickmich.de (Lehrerbewertungen) leben davon, dass Nutzer unter dem Schutz eines Pseudonyms schreiben können. Zwar werden Bewertungen geprüft und unzulässige Bewertungen auf Antrag gelöscht, doch die Preisgabe der Identität wird sicher dazu führen dass vieles nicht mehr gesagt/ geschrieben wird aus Angst vor Strafverfolgung.

Quelle: Deutsche Wirtschafts Nachrichten

 

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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8 thoughts on “Beugehaft für Foren-Redakteur? Er wollte Nutzerdaten nicht herausgeben

  • Reply Petra Maria Mayer 14. Mai 2013 at 13:29

    Dieser Vorgang ist für mich ein absoluter Skandal. Das Zeugnisverweigerungsrecht muss selbstverständlich auch für Bewertungsportale gelten!. Dieser Gerichtsbeschluss öffnet staatlicher Willkür Tür und Tor.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 14. Mai 2013 at 18:35

      Anscheinend ist im Moment die Jahreszeit „Willkür Tür und Tor“ eingeleitet, in vielerlei Hinsicht. Es wird Zeit dass Gesetzgebung (Parlament und Sachverständige) einen demokratischen Schulterschluss mit den Bürgern finden, um auch in der „virtuellen Welt“ nach demokratischen Grundsätzen leben zu können.

  • Reply Eva Ihnenfeldt 14. Mai 2013 at 18:42

    Ich fürchte nein, auch ich als Blogger wäre wohl gezwungen gewesen, die Infos herauszugeben – übrigens dulden wir in den SteadyNews keine anonymen Kommentare, wir sind also raus aus dem Spiel…

  • Reply Michael Maus 24. Mai 2013 at 11:27

    Falsche und bösartige anonyme Arbeitgeberbewertungen können geschäftschädigend sein. Ich glaube nicht, dass etwa kununu überhaupt irgendwas prüft. Nicht mal ob es stimmt, dass der Eintragende überhaupt beim „bewerteten“ Unternehmen arbeitet. Das wäre aber das Mindeste was man verlangen muss.

  • Reply SteadyNews vom 7. bis 14. Mai 2013 - Business-Academy-Ruhr 30. Mai 2013 at 18:14

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