Immer häufiger werden Internetnutzer Opfer von Suchprogrammen, welche gezielt nach Urheberrechtsverletzungen in den sozialen Netzwerken stöbern. Verwundert schauen die Betroffenen dann auf den Inhalt des an sie adressierten Briefes, der häufig von Rechtsanwälten stammt, die sich schwerpunktmäßig mit der Suche nach abmahnfähigen Daten im Netz befassen, wusste Christian Solmecke kürzlich im Unperfekthaus zu berichten.
Der Kölner Rechtsanwalt kennt sich im Internet besonders gut aus und kam auf Einladung des SoMeD nach Essen ins Unperfekthaus, um von zahlreichen Fällen aus der Praxis zu berichten, von denen nicht nur seine Mandanten betroffen waren.
Mit Christian Solmecke, der sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE www.wbs-law.de seit einigen Jahren auf die Beratung der Internet- und Medienbranche spezialisiert hat, konnte der SoMeD-Stammtisch für den Abend einen der bekanntesten deutschen IT- und Medienanwälte gewinnen, der das Thema Social Media und Recht den Teilnehmern kurzweilig näher brachte.
Facebook , Twitter , Xing , Instagram , Pinterest & Co.
Christian Solmecke ist in den verschiedenen sozialen Netzwerken vertreten. Sein Youtube-Rechtskanal www.youtube.com/user/KanzleiWBS und seine Facebook Seite der Kanzlei www.facebook.com/die.aufklaerer präsentieren interessierten Usern vielfältige Social Media Rechtsthemen.
Christian Solmecke, der souverän die Fragen der mehr als 30 Teilnehmer beantwortete, warnte eindringlich davor, die Auswirkungen der eigenen Aktivitäten im Social Media Bereich zu unterschätzen. In gut 90 Minuten schilderte er, wie er selbst auf den Erhalt solcher Schreiben reagiert hat, denn schon Eigenportraits oder Filmaufnahmen vor Werken anderer Künstler bergen die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung.
Weihnachtsbotschaften in den Sozialen Netzwerken
Zu Weihnachten werden wieder viele rührselige Bilder, Lieder und Gedichtstexte geteilt und gelikt. Christian Solmecke rät davon ab, unkritisch alles zu teilen oder zu liken, was das Netz vorschlägt. Derjenige, der Inhalte teilt hat keinen Einfluss darauf, welches Foto aus einem geteilten Text als Vorschaubild bei Facebook gezeigt wird. Diese Entscheidung trifft Facebook automatisiert.
Wer Bilder, die zuvor schon sehr oft geteilt wurden postet oder Inhalte mit einem „Gefällt mir“ markiert, kann gerade wenn es sich um Stars oder sittenwidrige, falsche und anstößige Inhalte zu Tagesthemen handelt, schnell Ärger bekommen.
Ja sogar die offiziellen Zeitungsartikel aus den Online-Redaktionen bergen zahlreiche Fallstricke. So gab es einen besonders krassen Fall, als ein Zeitungsfotograf die Verbreiter des Artikels einer großen Tageszeitung wegen der Veröffentlichung seines Fotos mit Abmahnung und Honorarforderung verfolgte.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Auch so manche vermeintlich zutreffende Äußerung zu Arbeitskollegen über Arbeitsplatz und Arbeitgeber verbreiten sich schnell in den sozialen Netzwerken. Gerade hier ist Zurückhaltung geboten, um nicht plötzlich vor dem Arbeitsrichter zu stehen.
Rechtsschutzversicherung hilft nur bedingt
Obwohl viele Internetnutzer über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollte laut Auskunft von Roland Rechtsschutz, einem der großen deutschen Rechtsschutzversicherer bedacht werden, dass bei Urheberrechtsverletzungen üblicherweise kein Versicherungsschutz besteht. Aktuelle Tarife bieten allerdings die Übernahme von Kosten einer Erstberatung an.
Recht im Online-Marketing, Autor Christian Solmecke und Sibel Kocatepe
In Essen stellte Christian Solmecke den Zuhörern sein mit Sibel Kocatepe verfasstes aktuelles Buch zum Thema „Recht im Online-Marketing“ vor. Meiner Meinung nach ein Muss für jeden Nutzer, der häufig im Internet unterwegs ist.
Detlef Schumann
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