„Mama, ich brauche Geld!“ „Dann mach doch UGC!“ Kommen wir aus der Hochphase der Influencer nun in das Zeitalter des UGC (User Generated Content)? Vor allem bei TikTok und Instagram gibt es immer mehr Hobby-Creator, die in ihren Bildern, Videos und Beiträgen Produkte bewerben und dafür von den Marken Honorare erhalten. Veröffentlicht wird der Content dann auf den Accounts der Marken.
Angehende UGC-Creator registrieren sich auf einer UGC-Plattform, auf einem entsprechenden Marktplatz oder melden sich bei UGC-Agenturen. Dort bieten sie ihre kreativen Fähigkeiten an.
Sie bewerben sich mit einem eigenen Profil und mit Referenzvideos, in der Regel mit beispielhaftem Video-Content. Werden anschließend Aufträge von Marken und Agenturen erteilt, erstellt man möglichst kreative Videos zu den entsprechenden Produkten. Dafür wird ein Honorar gezahlt.
Die Produktion eines Videos für TikTok und/ oder Instagram dauert in der Kreation ca drei bis vier Stunden. Ein etablierter UGC-Creator erhält dafür ca 250 Euro. So sagt jedenfalls UGC-Creator’in Vanessa im unten verlinkten Video.
UGC-Creator brauchen keine große Fan-Base
Die UGC-Videos erscheinen anschließend auf den Seiten und Kanälen der Marken. Das ist der große Unterschied zu Influencer-Produktwerbung. UGC-Creator erhalten ein festgelegtes Honorar für den beauftragten Content und übertragen die Rechte auf den Auftraggeber. Sie müssen keine Follower-Community bei Instagram, TikTok und Co aufbauen und pflegen. Rechtlich sind sie nicht in der Verantwortung, wenn der Content auf den Kanälen der Marken veröffentlicht wird.
Darin liegt auch der Vorteil für die Marken. Sie erhalten User Generated Content für ihre eigenen Seiten. Die Honorare für UGC-Creator sind weitaus günstiger als Honorare für erfolgreiche Influencer. Dass es sich bei den Videos um Werbung handelt, ist kein Problem und kann nicht als „Schleichwerbung“ eingestuft werden. Die Marke hat die Kontrolle über die Inhalte – steht allerdings auch in der Verpflichtung, die Community zu pflegen.
Ist UGC-Content glaubwürdiger?
Studien nach mögen die User von Laien erstellten Content lieber als hochprofessionelle Werbung. Gerade wenn Missgeschicke und unfreiwillige Schnitzer die laienhafte Herangehensweise beweisen, freuen sich die User darüber, dass hier ein „ganz normaler Mensch“ am Werke ist – vielleicht sogar jemand, den man persönlich kennt.
Gerade für Jugendliche könnte UGC zum neuen Hobby werden. Allerdings ist diese kreative Honorartätigkeit steuerpflichtig und erfordert eine Gewerbeanmeldung. Ist der UGC-Creator noch nicht volljährig, müssen die gesetzlichen Vertreter den Minderjährigen zum selbstständigen Betrieb eines Geschäfts ermächtigen – und das Familiengericht muss diese Ermächtigung genehmigen.
Folgendes Video wurde von i&u TV in Zusammenarbeit mit Hyperbole im Auftrag von funk produziert.