Google Analytics: Besucher müssen über den Einsatz informiert werden und haben Widerspruchsrecht

Webseitenbetreiber, die das Statistik-Werkzeug Google Analytics einsetzen, können seit einigen Monaten in den Einstellungen eingeben, dass die individuellen IP-Adressen verkürzt werden, und somit die Besucher anonymisiert sind. Allerdings werden die IP-Adressen zunächst vollständig von Google erfasst, so dass die datenschutzrechtlichen Bedenken nicht vollständig entkräftet werden konnten.

Die deutsche Aufsichtsbehörde für Datenschutz steht in Verhandlungen mit Google und will erreichen, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Google soll Nutzungsdaten, die zur Identifizierung eines Nutzers dienen können, nicht mit den entsprechende Datensätzen zusammenführen. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ein PDF-Merkblatt herausgegeben, dass Webseiten-Betreiber darüber informiert, unter welchen Umständen sie weiterhin Google Analytics einsetzen können.

PDF-Datenschutz-Merkblatt Google-Analytics

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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