LG Kiel: Werbeaussage „Unbegrenzt im Internet surfen“ bei Drosselung nicht statthaft

Wird die Datenübertragung bei 500 MB gedrosselt, kann der Anbieter nicht mit der Aussage „Unbegrenzt im Internet surfen“ werben. Dies hat das LG Kiel in einem aktuellen Urteil entschieden.

Das LG Kiel stellt im aktuellen Urteil fest, dass die Aussage „Unbegrenzt im Internet surfen“ kein Hinweis auf eine Drosselung des Internetzugang sei. Beim Tarif “Internet Flat 500″ handelt es sich bei der Information, ab welchem Datenvolumen die Übertragungsgeschwindigkeit gedrosselt wird, um eine wesentliche, kaufentscheidende Information. So hätte deswegen in der Werbung deutlich darüber informiert werden müssen.

Dies geschah aber nicht explizit. Der Leser der Internetanzeige musste erst auf den Link „rechtliche Hinweise“ klicken, bevor er auf die Drosselung ab einem Datenvolumen von 500 MB pro Monat auf GPRS aufmerksam gemacht wurde. Das komplette Urteil kann hier nachgelesen werden.

Der selbstständige Journalist und Social Media Redakteur Christian Spließ begleitet Unternehmen und Organisationen bei der erfolgreichen Umsetzung von Social Media Kampagnen. Christian Spließ ist einer der Social Influencer in NRW - vor allem über Twitter und Facebook.

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