Zwar gelten in den einzelnen Ländern der Europäischen Union unterschiedliche Regelungen im Straßenverkehr, dennoch haben sich die einzelnen Länder auf die Anerkennung alter Führerscheine verständigt, die in einem der EU Mitgliedsländer ausgestellt worden sind.
Für Deutsche Fahrzeugführer im Ausland, welche noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, war es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Streitigkeiten mit Polizisten gekommen. In Italien ist zum 1. Juli die Gesetzgebung noch einmal verschärft worden.
Wer in nächster Zeit mit dem PKW ins europäische Ausland fahren möchte und noch nicht über den in der Europäischen Union anerkannten Scheckkartenführerschein verfügt, oder die Kosten für die Ausstellung einen neuen Führerschein scheut, der sollte einmal auf die empfohlene Seite der Verbraucherzentrale Baden Württemberg schauen.
Unter www.vz-bawue.de/Anerkennung sind die Vorschriften und Erlasse in den Sprachen der einzelnen Mitgliedsstaaten hinterlegt.
Sollte es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten kommen, so hilft wohl nur zahlen und mit Hilfe eines Rechtsanwaltes in Deutschland das Bußgeld zurückzufordern.
P.S .: Ohne eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung sollte man nicht ins Ausland reisen.
Gerne können Sie diese hier „Reisekrankenversicherung-Onlineabschluss“ online beantragen.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit und viele erholsame und stressfreie Urlaubstage.
Astrid Witalinski
Hauptagentin der SIGNAL IDUNA Gruppe /
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.
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