Gekaufte Bewertungen: Bundeskartellamt kritisiert Portale und gibt Empfehlungen

Wir Verbraucher kennen das nur zu gut: Wie sehen den Vorteil sehr deutlich, dass wir bei der Online-Suche nach Produkten Bewertungen als Entscheidungshilfe hinzunehmen können. Genau so gut wissen wir, dass es viele Fake-Bewertungen gibt – und dass die automatisierte Produktion von Texten heute so grandios geworden ist, dass selbst Sherlock Holmes wohl Schwierigkeiten hätte, Fake-Rezensionen von authentischen Bewertungen zu unterscheiden. Das Bundeskartellamt hat nun eine 112 Seiten starke „Sektoruntersuchung“ zu Nutzerbewertungen veröffentlicht (hier als pdf) und Empfehlungen formuliert, die sich sowohl an Portale als auch an Konsumenten richten.

Kartellamt hat kaum Möglichkeiten im Verbraucherschutz

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay 

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Hersteller und Händler, Bewertungen einzukaufen, über Computerprogramme zu generieren oder auf andere Weise zu manipulieren. Leider hat das Kartellamt wenig Möglichkeiten, im Bereich Verbraucherschutz tätig zu werden. Es ist nicht möglich, Verfahren gegen einzelne Unternehmen einzuleiten. Doch die Sektoruntersuchung gibt Empfehlungen, wie der ausufernde Markt der gefälschten Bewertungen von Portalen eingedämmt werden kann – und wie sich Verbraucher davor schützen können.

Amazons Strategien gegen Fake-Reviews

Gerade Amazon ist bekannt dafür, dass viel versucht wird, um Händler daran zu hindern, Fake-Bewertungen bzw. manipulierte positive Renzensionen auf dem Portal zu platzieren. So sehen wir im Coronajahr-2020, dass bei den Bewertungen erstaunlich viele Negativ-Bewertungen als Erstes angezeigt werden – auch wenn die Gesamtbewertung eines Produkts extrem positiv ist.

Auch klagen Amazon-Händler zu Recht darüber, dass ihre Accounts plötzlich gesperrt sind, weil Amazon Manipulationen bei den Reviews vermutet. Häufig sind die Händler dem Verdacht hilflos ausgeliefert, weil sie sich nicht verteidigen können bzw. Beweise vorlegen, dass sie keine Täuschungen vorgenommen haben.

Amazon hat vor einiger Zeit ein Produkttestprogramm mit dem Namen „Vine“ gestartet. Amazonkunden, die häufig Rezensionen schreiben und die häufig für ihre aussagekräftigen Bewertungen von anderen Kunden gelobt wurden, können von Amazon zu dem Programm eingeladen werden und zu offiziellen Produkttestern ernannt werden. Eine aktive Bewerbung als Produkttester bei Amazon-Vine ist ausdrücklich nicht möglich.

Was das Kartellamt den Profis empfiehlt

Zunächst empfiehlt das Bundeskartellamt Verbraucherschutzorganisationen, stärker gegen Portale vorzugehen, die nichts Wirksames gegen Fake-Bewertungen vorzuweisen haben. Durch die inflationär gestiegenen Fake-Rezensionen und die steigende Qualität derselben haben viele Portale mehr oder weniger aufgegeben, gefälschte Bewertungen zu identifizieren und zu sperren. Schließlich profitieren die Vermittlungsportale von den Bewertungen, die im Kauf-Entscheidungsprozess häufig den entscheidenden Ausschlag geben. Da könnten Klagen gegen Portale helfen, die Motivation wieder zu erhöhen, die Betrüger zu entlarven und zu sperren.

Auch empfiehlt das Kartellamt, im Windmühlenkampf gegen gefälschte Rezensionen einen ganz anderen Weg einzuschlagen und die Motivation der Kunden zu erhöhen, authentische Bewertungen zu schreiben. Gutscheine, Gewinnspiele oder kleinere Geldbeträge könnten die Bereitschaft steigern, nach dem Kauf eine aussagekräftige Bewertung zu schreiben.

Was das Kartellamt den Verbrauchern empfiehlt

Verbraucher haben mehrere Möglichkeiten, Anhaltspunkte für gefälschte bzw. gekaufte Bewertungen zu finden.

  • Gab es innerhalb weniger Tage hunderte von neuen Bewertungen?
  • Hat der Autor einer Bewertung in seinem Profil auffällig viele (positive) Bewertungen vorzuweisen?
  • Hat der Autor der Bewertung mehrere Produkt-Rezensionen vom selben Anbieter in seinem Profil?

Ansonsten ist immer zu empfehlen, sich zunächst die negativen Bewertungen durchzulesen, bevor man die positiven studiert. Das hemmt das Kaufbedürfnis auf angenehme Weise – und man wird sensibler für die Schwachstellen des Produkts.

Und selbstverständlich wünscht sich nicht nur das Kartellamt, dass Kunden häufiger Rezensionen schreiben. Denn wie immer ist die beste Art, das „Böse“ zu bekämpfen, der energische Fortschritt im Guten: Schreibt ehrliche Reviews nach dem Kauf!

Quelle – Süddeutsche Zeitung: Das Kartellamt und Bewertungen in Online-Shops

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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