Micro-Richtlinie: Jahresabschlusserleichterung für Kleinstunternehmen

Das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie – Richtlinie 2012/6/EU – soll noch in diesem Jahr gültig werden. Das BMJ legte einen aktuellen Referentenentwurf dazu vor. Abschlüsse für Kleinstunternehmen sollen durch die Richtlinie erleichtert werden.

Die Micro-Richtlinie, die erst vor kurzem in Kraft getreten ist, gewährt den Mitgliedstaaten der EU Möglichkeiten Kleinsunternehmen – insbesondere in den Rechtsformen einer GmbH oder GmbH & Co. KG – Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen. Dies geschieht einerseits durch die Reduzierung der Daten, die im Jahresabschluss aufgenommen werden müssen sowie muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Der Abschluss wird nur noch hinterlegt und auf Anfrage Dritten zur Verfügung gestellt.

Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt. Der Entwurf soll jetzt zügig verabschiedet werden, damit die Erleichterungen noch in diesem Jahr den Kleinstunternehmen zugute kommen. Mehr als 500.000 können dann Rechtssicherheit bei der Erstellung ihrer Jahresabschlüsse erhalten und gleichzeitig von den nun möglichen Erleichterungen profitieren können.

Wer als Kleinstbetrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürlich Person organisiert ist, unterliegt nicht nur bei Rechnungen teilweise umfangreichen Vorgaben. Diese werden oft als Belastung empfunden, zudem konzentriert sich das Interesse von Personen, die Jahresabschlüsse nutzen, meist nur auf wenige Kennzahlen. Die Gesetzesänderung schwächt die Vorgaben für die Rechnungslegung maßvoll ab, ohne die Informationsinteressen etwa von Gläubigern zurückzustellen. Die Grundlage dafür: Die Micro-Richtlinie (2012/6/EU). Sie erlaubt es den Mitgliedstaaten erstmals Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu gewähren.

Der Gesetzentwurf erfasst dabei alle Kleinstkapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Einen Umsatzerlös bis 700.000 Euro, die Bilanzsumme bis 350 000 Euro sowie die durchschnittliche Zahl beschäftigter Arbeitnehmer bis zehn. Unter anderem können Kleinstunternehmen in Zukunft auf den Anhang einer Bilanz verzichten, wenn sie bestimmte Angaben unterhalb der Bilanz ausweisen. Alle weiteren Änderungen finden sich im aktuellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums.

Der selbstständige Journalist und Social Media Redakteur Christian Spließ begleitet Unternehmen und Organisationen bei der erfolgreichen Umsetzung von Social Media Kampagnen. Christian Spließ ist einer der Social Influencer in NRW - vor allem über Twitter und Facebook.

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