Astrid und Detlef Schumann: welche Fristen gelten für die gesetzliche Altersrente?

Viele Selbständige glauben durch Zahlung von freiwilligen Beiträgen genug für die zu erwartende Altersrente getan zu haben. Es gibt aber zahlreiche Fallstricke zu beachten. Wenn einmal Fristen versäumt sind, findet sich nur schwer ein Weg in den alten Rechtszustand zurück.

Zum einen gibt es bei der Altersrente bestimmte Mindestanforderungen und die medizinische Rente lässt sich für viele mit freiwilligen Beiträgen gar nicht erhalten.

Wer Zuschläge für Kindererziehungszeiten bekommen  will, der sollte eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeitragsmonaten erreichen. Gleiches gilt für den Erhalt von Rehabilitationsleistungen.

Lohnt es sich Schul-,  Ausbildungs- und Studienzeitenzeiten nachzukaufen?

Wer die vorgezogene Altersrente ohne Abschläge haben möchte, hat besonders hohe Hürden zu bewältigen. Selbst wenn diese erreicht sind, werden Abschläge in voller Höhe fällig, wenn vor dem  65. Lebensjahr die Rente bezogen werden soll.
Natürlich gibt es hier Ausnahmen.

Wer sich genau informieren möchte, sollte sich nicht scheuen uns oder den Rentenversicherungsträger anzurufen.
Gemeinsam lässt sich ein geeigneter Weg finden.

Wer trotz dauerhafter Abschläge früher in Rente gehen kann und möchte, der sollte noch in diesem Jahr über eine Zusatzversorgung die geeigneten Schritte einleiten.

Für Männer gilt: günstiger wird es nicht mehr!

Eine schöne erste Herbstwoche wünschen
Detlef und Astrid Schumann

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir frei und selbstbestimmt unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir Visionen und Realität neu. [email protected]

steadynews.de

One thought on “Astrid und Detlef Schumann: welche Fristen gelten für die gesetzliche Altersrente?

  • Reply Detlef Schumann 24. September 2012 at 22:27

    Heute lese ich in den Ruhr-Nachrichten, dass die SPD die Versicherungszeiten, also auch Zeiten der Arbeitslosigkeit,
    für die Berechnung der 45 Beitragsjahre ( wichtig für das Recht des vorzeitigen Rentenbezuges ohne Abschlag) heranziehen möchte.
    Noch ein Grund mehr, das gerade Frauen sich mit dem Thema Beitragszeiten befassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert