„Mein letzter Wille“ – was man für den Tod bei Facebook, Twitter und Co zuvor regeln sollte

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„Mein letzter Wille“ ist ein Schlagwort, der viele Menschen gruseln macht. Das eigene Testament zu schreiben ist ein wenig, als ob man den Tod herbeirufen würde, und nun leben wir in einer Zeit, in der man nicht nur das Vermögen, die Beerdigung und den Familienfrieden bedenken muss, sondern auch die verschiedenen sozialen Netzwerke und Web-Accounts, zu denen nur man selbst Zugriff hat. Es ist nämlich tatsächlich so, dass die Angehörigen große Schwierigkeiten haben, von Facebook, Google und Co die Zugangsdaten zu erfahren – dieses Procedere ist nicht nur aufwändig (ohne Erbschein geht gar nichts), es kann auch bis zum Monate dauern, bis man endlich verletzende Post Mortem-Kommentare bei Facebook löschen kann…

Wie wir schon im Beitrag „Auf jeden Fall Testament schreiben!“ gelernt haben, braucht man nichts weiter als 10 Minuten Zeit, um seinen Nachlass zu regeln. Um das digitale Testament zu verfassen, nimmt man sich ebenfalls einen Zettel und notiert dort folgende Punkte:

Soziale Netzwerke

  • Facebook: Nutzername/ Passwort
  • Twitter: Nutzername/ Passwort
  • Xing: Nutzername/ Passwort
  • Google: Mailadresse/ Passwort
  • Blog: Nutzername/ Passwort
  • YouTube: E-Mail-Adresse/ Passwort
  • Flickr: E-Mail/ Passwort
    etc.

Weitere Accounts:

  • Provider/ Hosting-Agentur
  • E-Mail-Accounts
  • Website
  • Bewertungsforen, Partnervermittlungen, Foren, Communities,
  • Amazon (falls man dort auch Rezensionen schreibt)
  • ebay (das Konto besser löschen)Hab ich was Wichtiges vergessen?

Man schreibt auf, wer von den Erben die Übertragungsrechte erhält und eigenverantwortlich darüber entscheiden kann. Falls Webdaten da sind, die einen Vermögenswert darstellen – wie Websites, Blogs, Fotos, Videos, Podcasts etc. – schreibt man auf, welcher der Angehörigen diese Vermögenswerte erhält und darüber verfügen kann. Tut man das nicht, kann Streit entstehen, da der Wert einer Website schwer zu bemessen ist – und bei Streitigkeiten womöglich dann niemand sich mehr um diese virtuelle Kostbarkeit kümmert… Es lohnt sich also wirklich zu überlegen und schriftlich festzulegen, was mit den einzelnen Domains, Accounts, iTunes-Einkäufen etc. passieren soll, wenn ihr Besitzer nicht mehr unter den Lebenden weilt…

Dieses Dokument unterzeichnet man selbst und lässt es noch von zwei der Angehörigen als Zeuge mit unterschreiben.

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Nun können Sie Ihr digitales Testament mit zu dem „normalen“ Testament legen und sicher sein, dass Ihnen nichts Schlimmes mit Ihrem „Alter Ego“ im Web passiert.
ZDF-3-Minuten-Beitrag: Digitaler Nachlass: Unsterblich im Netz

zm-online: Das virtuelle Erbe

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

3 thoughts on “„Mein letzter Wille“ – was man für den Tod bei Facebook, Twitter und Co zuvor regeln sollte

  • Reply Birgit Janetzky 21. Januar 2012 at 22:42

    Liebe Eva,
    schön, dass du dich des Themas annimmst. Ein paar Ergänzungen darf ich machen. Wichtig sind auch PayPal (evtl. ein Guthaben drauf), Dateien in Online-Speichern (nicht mehr alles ist auf der Festplatte zu finden) und Software-Lizenzen.
    Zu Facebook: meines Wissens gibt Facebook den Angehörigen keinen Zugriff auf das Profil, um Post-Mortem Kommentare zu löschen. Es besteht nur die Alternative zwischen Gedenkstatus und kompletter Löschung des Profils.
    beste Grüße, Birgit

    • Reply Eva Ihnenfeldt 23. Januar 2012 at 12:15

      Liebe Birgit, ich bin so froh, dass Du als Theologin und Trauerbegleiterin dieses heikle Thema als Geschäftsfeld bearbeitet hast. Vielleicht können wir da mal ein Interview zu Deinen Erfahrungen in den SteadyNews veröffentlichen – was da so alles passieren kann, wenn man nicht aufpasst. Ich zumindest habe mein digitales Testament geschrieben – mit PayPal auch!!!

  • Reply Isabel Andres 8. Mai 2012 at 18:15

    Wie kann man das Facebook Profil denn löschen?

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