Der Online Handel boomt: Was Händler zum Verpackungsgesetz wissen müssen

Als Online Händler sollte man sich ständig über neue Regelungen und Richtlinien informieren. Ob das nun die DSGVO, steuerliche Richtlinien oder andere Regularien sind, die das Tagesgeschäft beeinflussen. Am 01.01.2019 ist beispielsweise ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten, welches die bis dahin geltende Verpackungsordnung abgelöst hat.

Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Händler, die Verpackungen erstmals in Umlauf bringen. Egal, ob Sie als Händler dabei offline oder online agieren. Eine umfangreiche Infografik dazu, für wen das Verpackungsgesetz gilt finden Sie hier. Eine der wichtigsten Änderungen im Verpackungsgesetz ist die sogenannte Registrierpflicht. Diese erfolgt bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungregister und ist ein Muss für jeden Händler. Tatsächlich kann jeder Ihrer Konkurrenten dort anfragen, ob Sie registriert sind und Ihre Verpackung ordnungsgemäß melden.

Ohne diese Registrierung dürfen Waren mit Verpackung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Beteiligung an einem dualen System auch Pflicht ist. Diese gab es jedoch schon vor der neuen Regelung. Wenn Sie dies nicht beachten, sind Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000€ möglich.

3 Schritte zur erfolgreichen Umsetzung des Verpackungsgesetzes

Schritt 1: Die Registrierung

Der Erste Schritt sollte sein, dass Sie sich beim Verpackungsregister registrieren. Die Durchführung ist durch keine dritte Person möglich und muss von Ihnen selbst vorgenommen werden. Sie erhalten hier auch eine Registriernummer, welche Sie im nächsten Schritt brauchen werden.

Schritt 2: Die Datenübermittlung

Sobald Sie registriert sind, können Sie berechnen, wie viel Verpackung Sie in Verkehr bringen. Hierzu zählen beispielsweise Produktverpackungen, Klebeband, Umverpackungen und Füllmaterial. Unter Angabe der Registriernummer melden Sie die Zahlen einfach bei einem von Ihnen ausgewählten dualen Partner.

Falls Sie sich unsicher sind über die richtige Berechnung der Mengen, prüfen Sie, ob Ihr gewählter dualer Partner ein Tool zur Berechnung anbietet. Viele Systempartner haben Kalkulatoren direkt auf Ihrer Website integriert, womit die Berechnung leichter fällt.

Schritt 3: Die Meldung bei der zentralen Stelle

Zum Jahresende hin, müssen Sie die Daten, welche Sie Ihrem Systempartner gemeldet haben, auch an die zentrale Stelle weitergeben. Zusätzlich geben Sie an, wer genau Ihr Systempartner ist und für welchen Zeitraum die Meldung ist.

Besonderheiten

Wenn Sie über Amazon Ihre Waren verkaufen, gibt es verschiedene Regelungen. Grundsätzlich können Sie bei Amazon Ihre Produkte als FBA oder FBM verkaufen.

FBA steht für Fulfilled by Amazon, was bedeutet, dass Sie Ihre Waren an das Warenlager von Amazon schicken und die sich dann um die Logistik bis hin zum Endkunden kümmert. In diesem Setting müssen Sie nur Ihre eigene Verpackung vom Produkt registrieren. Die Verpackung, welche Amazon zum Versenden an den Endkunden nutzt, wird von Amazon selber registriert.

FBM steht für Fulfilled by merchant, was bedeutet, dass Sie Ihr Produkt auf der Plattform Amazon gelistet haben und Anbieten. Der Unterschied ist jedoch, dass Sie die Logistik und den Versand bis zum Endkunden selbst übernehmen. Hier müssen Sie sämtliche Verpackung registrieren, die es benötigt, um das Produkt bis hin zum Kunden zu liefern.

Auch beim Handel mit Getränken gibt es Sonderregelungen. Wenn Sie beispielsweise eigene Getränke verkaufen, sind Sie zum Vermerk von Hinweisen auf den Flaschen bzw Kartonagen verpflichtet. Es muss deutlich sicht- und lesbar in unmittelbarer Nähe der Verpackung eine Information stehen, ob es sich um Einweg oder Mehrweg Verpackungen handelt.

Wenn Sie online verkaufen, bietet sich eine Produktseite an, wo Sie den Kunden darüber informieren. Dazu kommt auch die Pfandpflicht auf Frucht- und Gemüse Nektar mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen von mindestens 50%.

Sollten Sie sich noch nicht mit dem Thema Verpackungsgesetz beschäftigt haben, empfehlen wir Ihnen dringend das jetzt zu tun. Wenn Sie aktiv Waren in Verkehr bringen, ist es wichtig die Verpackung entsprechend zu registrieren. Dies ist zum einen aus dem Aspekt des Umweltschutzes eine wichtige Sache. Zum anderen riskieren Sie eine Abmahnung mit bis zu 100.000 € Bußgeld, falls Sie es nicht tun.

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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