Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in zwei Urteilen deutlich klargestellt, dass die Nutzung fremder Markennamen im Rahmen einer AdWords-Werbung grundsätzlich zulässig ist (23.3.2010, Az.: C-236/08 und 25.2.2010, Az.: C-278/08). In der Zeitschrift Capital erläutert der Jurist Sebastian Meyer, was nun bei der Schaltung von AdWords-Werbung erlaubt bzw. problematisch ist.
AdWords-Kampagnen sind häufig viel erfolgreicher, wenn als Keywords (Schlüsselwörter) bekannte Markennamen eingetragen werden, nach denen Google-Nutzer suchen. Markenhersteller versuchen weltweit, Anbieter daran zu hindern, ihre Marken dafür zu benutzen- sie sehen ihre Markenrecht verletzt.
Der Europäische Gerichtshof ist jedoch zu der Entscheidung gelangt, dass Wettbewerber die fremden Markennamen nutzen dürfen, wenn durch die Formulierung der Werbung kein falscher Eindruck erweckt wird, etwa dass es eine Verbindung zwischen der fremden Marke und den eigenen Produkten gibt. Es darf auch keine Verwechslungsgefahr entstehen. Zum Dritten muss Werbung klar als solche gekennzeichnet sein.
Quelle: Capital