„Gefällt-Mir“-Button untersteht der Meinungsfreiheit

Zumindest in den USA untersteht der „Gefällt-Mir“-Button der Meinungsfreiheit. Wer als Mitarbeiter in den USA Unternehmensseiten liked, die dem Chef nicht genehm sind darf nicht gekündigt werden.

Das Berufungsgericht in Virginia entschied gegen eine vorherige Entscheidung des dortigen Bezirksgerichts. Demnach fällt der „Gefällt-Mir“-Button unter die freie Meinungsäußerungen und ist damit von der US-Verfassung geschützt. Grund der Klage: Sechs ehemalige Mitarbeiter des Sheriffs von Hampton hatten gegen ihre Entlassung geklagt. Sie hatten die Facebook-Seite des Gegenkandidaten des Sheriffs während einer Kampagne geliked. Dieser wurde nun nicht gewählt und der alte neue Sheriff entließ die Mitarbeiter. Facebook und US-Bürgerrechtler begrüßten die Entscheidung. Ob der „Like-Button“ auch hierzulande unter die Meinungsfreiheit fällt ist bislang wohl nicht geklärt.

 

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