Gute Nachricht für alle Existenzgründer: Das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ wird nach dem Auslauf des Programms zum 30. April ab Mai 2015 mit eigenen Mitteln der KfW fortgesetzt. Existenzgründer/Innen aus dem gewerblichen Bereich und den freien Berufe können Zuschüsse für Beratung und Coaching erhalten. Neu ist, dass auch Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform antragsberechtigt sind – und dass auch Gründungen im Nebenerwerb förderfähig sind.
Höhe und Konditionen der Zuschüsse bei „Gründercoaching Deutschland“
In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) erhalten Existenzgründer und
Existenzgründerinnen einen Zuschuss zu Beraterhonoraren in Höhe von 75 Prozent. In den alten Budnesländern, in Berlin und der Region Leipzig sind es 50 Prozent des Beraterhonorars. Insgesamt das Honorar des Beraters maximal 4.000 Euro betragen. Förderfähig sind Beratungsinhalte zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen.
Antragsberechtigt sind Gründer, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind. Die Selbstständigkeit kann sowohl im Vollerwerb, als auch dauerhaft im Nebenerwerb ausgeübt werden.
Quelle: KfW.de
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