Seit dem 28. Dezember 2011 wurden die Kriterien für die Bewilligung eines Gründungszuschusses dermaßen verschärft, dass es kaum noch Förderungen von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit gibt. Nicht nur dass der Gründungszuschuss nun eine Ermessensleistung ist und ohne Angaben von Gründen verweigert werden kann, auch die Förderhöhe ist so zurückgegangen und die Fristen für die Beantragung so eng gezogen, dass es nur noch wenige Gründungswillige schaffen, vor Ablauf dieser Frist einen Antrag auf Gründungszuschuss zu stellen.
Insgesamt wurden 2012 85 Prozent weniger Gründungszuschüsse bewilligt als im Jahr zuvor. Da die ersten Monate nach der Existenzgründung sehr selten schon genügend Einkommen bringen, sollte man trotzdem versuchen die Förderung zu erhalten. Immerhin erhält man sechs Monate lang eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro. Weitere neun Monate kann man eventuell noch 300 Euro monatlich erhalten.
Die Ablehnungsgründe der Agenturen für Arbeit sind vielfältig. Häufig wird vermutet, dass das StartUp schon von Anfang an genügend Gewinne erzielen wird um sich selbst zu versorgen. Oder es wird angezweifelt, dass die Geschäftsidee genügend Gewinne einbringt. Weitere Ablehnungsgründe sind, dass der Arbeitslose in seinem Beruf vermittelbar wäre – auch wenn dort sehr geringe Verdienstmöglichkeiten bestehen wie etwa bei Friseuren.
Es bleibt zu hoffen, dass diese restriktive Politik wieder zurückgefahren wird – denn auch bei geringer Arbeitslosenzahl ist es wichtig für eine Volkswirtschaft, dass immer wieder neue innovative Unternehmen entstehen – und Deutschland ist bei Selbstständigen weiterhin europäisches Schlusslicht – das Unternehmertum ist in Deutschland unbeliebt.
Quelle: Gründerszene