Studie zum Gründerzuschuss: Gründungszuschuss kürzen ist ein Fehler

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in einer Studie Mitarbeiter der Arbeitsagenturen zum Thema Gründungszuschuss befragt. Die Ergebnisse der Befragung ergeben, dass die extremen Kürzungen und Verschärfungen der Fördermittel wohl kaum damit zu rechtfertigen sind, der Gründungszuschuss wäre häufig ein „Mitnahmeeffekt“

Dass die Studie glaubwürdig ist, bestätigt Gründungsexperte Andreas Schilling von der Gründeragentur für Arbeitslose: „Mitarbeiter der Arbeitsagenturen auf allen Ebenen wurden nicht nur interviewt, sondern auch beim Vergabe-Prozedere beobachtet – und das setzt ganz andere Maßstäbe an die Relevanz der Aussagen.“

Frühere Studien zum Überbrückungsgeld (Vorgänger des Gründungszuschusses) zeigen, dass die Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ein wirksames Arbeitsmarktinstrument ist: fünf Jahre nach Gründung sind noch 55 bis 70 Prozent der StartUps am Markt. Weitere 20 Prozent sind wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt – das Programm ist also insgesamt sehr erfolgreich.

In Zukunft ist der Gründungszuschuss kein Rechtsanspruch mehr, sondern eine so genannte Ermessensleistung. Businesspläne können abgelehnt werden, ohne dass sich der Gründer gegen diese Entscheidung rechtlich zur Wehr setzen kann. Der IAB-Bericht meint hierzu:

„Zum ersten besteht die Gefahr, dass über die Förderung von Gründungsprojekten nach nicht-wirtschaftlichen Kriterien entschieden wird. Die Erfahrungen mit der Gewährung der zweiten Förderphase, die bereits jetzt eine Ermessensleistung ist, legen nah, dass insbesondere budgetäre Erwägungen eine sachlich-inhaltliche Bewertung von Gründern und Gründungsprojekten überlagern können. Vermittler aus unterschiedlichen Agenturen gaben an, Anträge auf Verlängerungen des Gründungszuschusses rundweg und allein aus haushaltstechnischen Überlegungen heraus abzulehnen.“

Ein zweites Handicap für Gründer ist, dass sie ab dem 1. November 2011 noch sechs Monate Restanspruch auf ALG I haben müssen – das verschärft den zeitlichen Druck für die Vorgründungsarbeiten erheblich. Da der Gründungszuschuss in Phase 1 (Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich) von neun Monaten auf sechs Monate gesenkt wird, ist es sehr schwierig, vor allem komplexe Gründungsvorhaben sorgfältig zu planen.

Wer kann, sollte unbedingt noch die Zeit bis zum 1. November 2011 nutzen, um den Gründungszuschuss zu beantragen – danach wird es schwierig, unkalkulierbar und mager.

Quelle: Süddeutsche

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Eva Ihnenfeldt
Unternehmensberaterin
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Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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