Achtung mit Links auf Zeitungen – Abmahngefahr wegen Leistungsschutzrecht

Haben Sie schon vom „Leistungsschutzrecht“ gehört? Verlage und Politik haben im Juni 2012 einen Gesetzesentwurf verabschiedet (Referentenentwurf als pdf), der die Rechte von Presserzeugnissen stärken soll. Kommt dieses Gesetz durch, ist es nicht mehr erlaubt, Überschriften, Textauszüge und Zitate von Zeitungen unentgeltlich im Web zu verwenden, wenn eine gewerbliche Nutzung erkennbar ist. Suchmaschinen wie Google dürfen dann nicht mehr kostenlos Suchergebnisse von Online-Zeitungen zeigen – und Blogger und Facebook und Twitter Nutzer laufen Gefahr, abgemahnt zu werden, wenn sie Links von interessanten Zeitungsbeiträgen weitergeben.

Hier ein ausführlicher Artikel zum Leistungsschutzrecht aus computerbase.de vom 16. Juni 2012

In den SteadyNews gibt es tausende Artikel, die auf Quellen wie den SPIEGEL, die ZEIT oder andere Verlagserzeugnisse verlinken. Ich fürchte, wir müssen uns die Arbeit machen, bei Verabschiedung des Gesetzes all diese Links zu identifizieren und zu löschen, um nicht nachträglich abgemahnt werden zu können!

Aber sind denn die SteadyNews gewerblich? Da wir Google Adsence eingebunden haben (was etwa 30 Euro Monatseinnahmen bringt) und da wir den Blog nutzen, um unsere Kompetenz als Social Media Agentur zu verbreiten, sind wir als gewerblich einzustufen – also ja.

Und was ist mit Twitter und Facebook? Wenn ich in Facebook auf einen Zeitungsartikel verlinke, wird dieser automatisch vom System als Textüberschrift eingeblendet – also werden Headline und die ersten Worte zitiert – ja, auch das müsste abmahnfähig sein – also Hände weg von Zeitungslinks, sie sind auch rückwirkend findbar – zumindest bei Facebook.

Aber warum wollen die Verlage das denn – sie schaden sich doch nur? Tja, auch Künstler schaden sich, wenn ihre Musik nicht bei YouTube zu hören ist, aber das gute alte Denken und Besitzstandswahren ist natürlich bequemer als neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Presseverlage hoffen anscheinend darauf, dass eine ähnliche Regelung wie bei der GEMA ihnen die Einnahmenausfälle ersetzt, die durch ihre (eigenen) kostenlose Online-Angebote entstanden sind. Grotesk?
Und das sagt Sixtus dazu…

Übrigens haben die Journalisten wenig vom Leistungsschutzrecht – oder auch gar nichts! Obwohl sie die eigentlichen „Urheber“ sind, sollen sie komplett leer ausgehen nach Willen der Verlage – hier ein 8 Minuten Beitrag vom NDR

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

3 thoughts on “Achtung mit Links auf Zeitungen – Abmahngefahr wegen Leistungsschutzrecht

  • Reply Marlene Hildebrand 25. Juni 2012 at 12:38

    Hallo Frau Ihnenfeldt,

    danke für die Info – ich habe diese jetzt weitergeleitet.

    Wie sieht es denn dann aus mit der Veröffentlichung von Pressespiegeln? Also wenn wir diese individuell im Haus zusammenstellen und z.B. als PDF zur Info online stellen? Ist das dann erlaubt nach neuem Recht?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Marlene Hildebrand

  • Reply Eva Ihnenfeldt 16. September 2012 at 23:00

    Oh das ist eine böse Falle! Ohne Einwilligung der Zeitung darf man niemals Presseberichte als pdf zur Verfügung stellen – auch heute nicht – habe ich mal drüber geschrieben: http://steadynews.de/allgemein/zeitungsartikel-zitieren-das-problem-mit-dem-digitalen-pressespiegel

    Gut dass Sie darauf hingewiesen haben – vielen Dank

  • Reply Sascha Blank 4. Dezember 2012 at 11:32

    „Tja, auch Künstler schaden sich, wenn ihre Musik nicht bei YouTube zu hören ist, aber das gute alte Denken und Besitzstandswahren ist natürlich bequemer als neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.“

    Absolut meine Meinung. Anstatt innovativ zu Denken und neue Wege zu beschreiten, versucht man einen Großkonzern zu schröpfen.

    TRAURIGES DEUTSCHLAND…deswegen hinken wir auch in der Digitalen Welt so hinterher und die Welt lacht sich kaputt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert