Gewinnspiel-Richtlinien auf Facebook. Darauf müssen Fanpagebetreiber achten

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Gastbeitrag von Dr. Hubertus Porschen, Köln:
Der folgende Gastbeitrag dient Fanpage Betreibern dazu, eine Einführung in die Thematik der Durchführung von Facebook Gewinnspielen zu geben. Wir gehen hierbei speziell auf die von Facebook speziell definierten „Facebook Promotion Guidelines“ ein. (Informationen zu gesetzlichen Regelungen finden sich hier.)

Die im Folgenden beschriebenen Missachtungen führen letztlich zu einer Sanktionierung durch Facebook- nicht durch den Gesetzgeber. Wir betrachten demnach also die „Facebook-Spielregeln“ und kommentieren diese.

  1. „Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf facebook.com zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder in einer Seiten-Anwendung.“
    Möchte man ein Gewinnspiel auf Facebook stattfinden lassen,

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    so darf dies lediglich im Rahmen von Facebook Anwendungen/Facebok App stattfinden. Das bedeutet aus technischer Sicht, dass die Aktivität von Facebook „ausgelagert“ wird. Gewinnspiele/Votings etc. finden also nicht über die Pinnwand und damit Facebook statt sondern über externe Anbieter und damit auch externe Server. Facebook möchte sich damit vor möglichen Rechtsstreitigkeiten schützen

  2. „Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten:
    a.    Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
    b.    Anerkennung, dass die Promotion in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.
    c.    Offenlegung, dass der Teilnehmer die Informationen [dem/den Empfänger(n) der Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.„Jede so erstellte Facebook-App muss denFacebook Guidelines zufolge einige Elemente enthalten. Hierzu gehört der Hinweis, dass eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer erfolgt. Des Weiteren muss deutlich darauf verwiesen sein, dass Facebook nichts mit dem Gewinnspiel zu tun hat. Der dritte und letzte Punkt beinhaltet die Kommunikation, dass die zur Verfügung gestellten Daten (z.B. eMail-Adresse und Name) nicht Facebook zur Verfügung gestellt werden.Tipp: Hier stellt sich die Frage, wie ich als Betreiber alle diese Informationen sichtbar mache und den Teilnehmer „zwinge“ diese zu lesen! Ganz einfach: Über die Teilnahmebedingungen und eine  Checkbox, die von jedem Teilnehmer bestätigt werden muss.
  3. „Du darfst die Registrierung für bzw. die Teilnahme an eine/r Promotion für Nutzer nicht davon abhängig machen, dass sie durch die Nutzung von Facebook-Funktionen eine Handlung durchführen – außer durch die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Besuchen eines Ortes auf Facebook oder das Verbinden mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw. Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw. der Nutzer ein Foto kommentiert oder ein Foto an einer Pinnwand postet.“Die Teilnahme an einem Gewinnspiel auf Facebook muss für den Nutzer klar ersichtlich sein. Der Nutzer darf also nicht gezwungen werden, Fan zu werden und nimmt damit automatisch an dem Gewinnspiel teil, sondern er muss explizit noch seine Teilnehmerdaten eingeben und die Teilnahme bestätigen.
  4. „Du darfst keine Facebook-Funktionen als Registrierungs-/Einstiegsmechanismen für die Promotion verwenden. Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw. der Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an einer Promotion führen.“Das bedeutet nicht, dass ein Fangate verboten ist. Der Nutzer kann erst teilnehmen, wenn er Fan geworden ist, allerdings muss er in einem weiteren Schritt noch explizit teilnehmen.
  5. „Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z. B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur Abstimmung über eine Promotion verwenden.“Für die Abstimmungen sind demnach eigene Votingmechnismen erforderlich.  Bilder oder Posts mit den meisten Likes sind demnach verboten.
  6. „Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z. B. über Facebook-Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen (Chroniken) bzw. auf Facebook-Seiten.“Die Benachrichtigung des Gewinners hat in der Regel über die zuvor abgefragte eMail Adresse zu erfolgen. Auf keinen Fall über Facebook direkt.

Was passiert schlussendlich, wenn der Fanpagebetreiber sich nicht an die Regelungen hält?

Facebook kann im Prinzip machen, was es möchte. Die Sanktionen gehen bis hin zur kompletten Löschung der Seite. Dabei sollten Sie nicht glauben, dass Facebook selbst alle Seiten durchsucht- vielmehr wird dieses Problem durch die Nutzer gelöst. Durch das „Melden“ von Beiträgen wird ein Prozess in Gang gebracht, den Sie hier im Detail nachsehen können.

Dr- Hubertus PorschenDr. Hubertus Porschen
Gründer und Geschäftsführer der iConsultants GmbH aus Köln
– hat die Social Media Agentur iConsultants 2010 zusammen mit Sebastian Buckpesch gegründet.

Fon: +49 221 67788501
E-Mail: [email protected]

www.app-arena.com
www.iconsultants.eu

7 thoughts on “Gewinnspiel-Richtlinien auf Facebook. Darauf müssen Fanpagebetreiber achten

  • Reply Tom 20. Juni 2013 at 18:19

    Dank für die Infos. Gibt es bestimmte Altersgrenzen für Gewinnspiel über Facebook?

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