Theoretisch ist es ja schon länger möglich, der Bundesnetzagentur unerbetene Vertrieb-Telefonanrufe zu melden, die ohne vorhergehende Einwilligung erfolgt sind. Praktisch war es jedoch schwierig, ein Bußgeldverfahren durchzuziehen und die anrufenden Unternehmen zu ahnden. Ab dem 1. Oktober 2021 ist das leichter geworden. Anrufende Vertriebler müssen die zuvor erfolgte Zustimmung des Verbrauchers vorliegen haben. Das dahinter stehende Unternehmen muss diese Zustimmung gut dokumentiert haben und fünf Jahre lang aufbewahren. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht kann die Bundesnetzagentur nun ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.
Der digitale Fortschritt und die Komplexität unserer Datentransparenz macht es erforderlich, dass der Gesetzgeber Gesetze erneuert bzw. neue Gesetze erlässt. Schließlich ist es eine der Aufgaben des Staates, seine Verbraucher vor belästigenden, täuschenden und betrügerischen Vsrtriebstätigkeiten zu schützen.
Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ tritt nun nach und nach in Kraft. Zu wünschen ist, dass die Bundesnetzagentur den vielen Beschwerden wegen belästigender Werbeanrufe nachgehen kann. Allein von Januar bis Juni 2021 gingen bei der Behörde mehr als 40.000 schriftliche Beschwerden ein.
Schon seit Ende Juli 2021 dürfen Strom- und Gasverträge nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden (was bis dahin legal war!). Nun bedürfen sie der Schriftform. Auch das Verbot des Abtretungsausschlusses tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. So können zum Beispiel Fluggesellschaften nicht mehr in ihren AGB verbieten, dass Kunden ihre Entschädigungsansprüche an Fluggastrechteportale oder Legal-Tech-Anbieter abtreten dürfen.
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