Das am 3. April 2020 gestartete „Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows für vom Coronavirus betroffene Unternehmen“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde am 26. Mai 2020 frühzeitig gestrichen, da die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel viel zu gering sind für die bedürftigen kleinen und mittleren Unternehmen. Die bereits eingegangenen Anträge werden je nach Eingangsdatum bewilligt oder abgelehnt.
Eigentlich sollte das Programm, mit dem corona-geschädigte Unternehmen eine zu 100 Prozent bezuschusste Unternehmensberatung bis zu 4.000 Euro erhalten können, bis Dezember 2020 laufen – doch nun werden wohl die meisten der bisher eingegangenen Anträge abgelehnt werden.
BAFA Pressemitteilung vom 26.05.20
Der Bundeshaushalt hatte im April 2020 insgesamt 14 Millionen Euro für die Know-how-Förderung bereitgestellt – doch die Mittel reichen bei Weitem nicht einmal für die 33.000 Unternehmen, die im April und Mai einen Antrag gestellt haben. Schon jetzt übersteigt die Summe der Anträge die bereit gestellten Mittel erheblich mit rund 130 Millionen Euro.
Was tun?
Zusätzliche Mittel für die Krisen-Beratung können laut BAFA nicht zur Verfügung gestellt werden. Darum wurde die Förderung aus dem Corona-Sondermodul vorzeitig eingestellt. Problematisch ist, dass viele der eingegangenen Anträge ablehnend beantwortet werden müssen – was nicht nur für betroffene Unternehmen sondern auch für akkreditierte Berater ein Problem ist. Nach Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle werden die Anträge nach Eingangsdatum bewilligt – wer zuerst kam, hat Glück.
Unternehmen, die in Vertrauen auf die Bewilligung der BAFA-Förderung schon mit der Beratung begonnen haben, müssen sich nun mit dem Berater/ der Beraterin einigen, was sie aus eigenen Mitteln zahlen können. BAFA-akkreditierte Beraterfirmen, die auf das „Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows für vom Coronavirus betroffene Unternehmen“ reagiert haben mit Personal, Beratungsleistungen und Marketing-Maßnahmen, bleiben auf ihren Kosten sitzen. Der behördliche Aufwand bei der Antragstellung für Klienten ist erheblich – und inwieweit die betroffenen Betriebe eine bereits begonnene Beratung mit dem üblichen Eigenanteil selbst begleichen können, bleibt abzuwarten.
Quelle: mdr vom 3. Juni 2020