Astrid Witalinski: Reiserecht, wenn der Urlaub anders als geplant verläuft

Jetzt sind die ersten Ferienwochen um. Wer daheim geblieben ist, konnte die städtischen Ferienpässe und Freizeitangebote bei schönstem Sommerwetter nutzen.  Dennoch nutzen viele die Sommerferien, um in die Ferne zu schweifen. Da ist jeder Urlaubstag, weil teuer bezahlt wertvoll. Nicht wenige sind dann schon sehr früh mit den Wünschen auf ein passendes Urlaubsziel zu Jahresbeginn in einem Reisebüro und lassen sich beraten, weil der Jahresurlaub mit Kollegen abgestimmt werden muss.

© Schumedia _121Immer wichtiger sind da auch die Flugzeiten, denn wenn ein Flug am ersten Tag erst in den Abendstunden abgeht und der Rückflug am letzten Urlaubstag schon in aller Herrgottsfrühe stattfindet, sind oft zwei wertvolle Urlaubstage verloren.

Pauschalreisende, die ihre Flüge so gebucht haben, dass sie 2 Urlaubstage gewinnen (meist geht das nur mit einem Preisaufschlag) aber später von den Flug- oder Pauschalreiseveranstaltern auf schlechtere Flugzeiten umgebucht werden, haben jetzt bessere Chancen zumindest finanziell entschädigt zu werden.

So hat der Bundesgerichthof ( Az: X ZR 59/14 ) entschieden: Startet ein Flugzeug erheblich zu spät, steht dem Passagier eine Entschädigung zu. Gleiches gilt auch bei verfrühtem Start.

In dem Verhandeltem Fall ging es um einen Rückflug von Fuerteventura nach Düsseldorf, der um neun Stunden vom späten Nachmittag in den Morgen vorverlegt worden war.  Die von den Passagieren geforderte Entschädigung lehnte die Fluggesellschaft ab. Amts- und Landgericht schlossen sich der Meinung an.

Der Bundesgerichtshof sah, wie das Urteil bestätigt die Sache anders. Die Richter argumentierten, die Vorverlegung komme einer Annullierung gleich, verbunden mit dem Angebot eines neuen Beförderungsvertrages. Bei Annullierung werde aber laut Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung fällig.

Damit die schönsten Wochen des Jahres nicht im Ärger verpuffen, sollten sich andere um die Forderung kümmern. Eine gute Rechtsschutzversicherung zahlt den spezialisierten Anwalt.
Ihre auch? Lassen Sie es mich wissen.

rp_Astrid-Witalinski-150x1501-150x150111-150x150.jpgAstrid Witalinski
Hauptagentin der SIGNAL IDUNA Gruppe /
Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G.
Poststr. 195, 44809 Bochum
Tel.:           02 34 / 52 30 11
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Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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